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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Beachte
Besprechung in: ÖffD 1988/4, S 32;Rechtssatz
Es ist nicht zulässig, über die Frage, ob eine Ermahnung aus berechtigten Grund erteilt wurde oder nicht, in einem Feststellungsbescheid abzusprechen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120147.X02Im RIS seit
19.09.2006