RS Vwgh 1987/12/14 86/12/0147

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Veröffentlicht am 14.12.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §109 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖffD 1988/4, S 32;

Rechtssatz

Es ist nicht zulässig, über die Frage, ob eine Ermahnung aus berechtigten Grund erteilt wurde oder nicht, in einem Feststellungsbescheid abzusprechen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120147.X02

Im RIS seit

19.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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