Norm: PatG 1970 §138PatG 1970 §141
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2021 bis 2023 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000893; für die Jahre ab 2024 s RW0001051. Entscheidungstexte 33 R 69/20i Entscheidungstext OLG Wien 15.06.2023 33 R ... mehr lesen...
Norm: PatG §1
Rechtssatz: Das Erfordernis der Technizität ist von der Frage der Neuheit bzw des erfinderischen Schritts strikt zu trennen. Eine Maßnahme ist technisch, wenn sie einem technischen Zweck dient. Das Vorliegen der erforderlichen Technizität ist vom Ergebnis einer im Einzelfall vorzunehmenden wertenden Gesamtbetrachtung des in dem angemeldeten Patentanspruch definierten Gegenstands abhängig; dabei ist es für das Technizitätse... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §138PatG 1970 §141
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2021 bis 2023 s RW0000992; für die Jahre ab 2024 s RW0001051. Entscheidungstexte 133 R 107/17h Entscheidungstext OLG Wien 16.07.2020 133 R... mehr lesen...
Norm: PatG §1
Rechtssatz: Zur Bejahung der Technizität reicht es allein nicht aus, dass ein Verfahren bestimmungsgemäß den Einsatz eines Computers erfordert, sind doch Programme für Datenverarbeitungsanlagen per se von der Patentierbarkeit ausgeschlossen (§ 1 Abs 3 Z 5 PatG). Das Programm muss daher einen „weiteren technischen Effekt“ aufweisen. Die Abgrenzungslinie zwischen nicht?schützbaren und schützbaren Computerprogrammen wird anh... mehr lesen...
Norm: PatG §1
Rechtssatz: Der erforderliche technische Effekt aus einem Computerprogramm muss aus dem eigentlichen Inhalt des Programms im Zusammenhang mit der gestellten technischen Aufgabe bzw deren Lösung erschlossen werden können. Maßgebend ist somit, ob die Lehre bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Lösung eines über die Datenverarbeitung hinausgehenden konkreten technischen Problems dient. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rahmen der Produktion der Beklagten geht es darum, Glasplättchen in einem Ausmaß von 5 x 5 cm zu beschichten. Zur Herstellung dieser sogenannten "Substrate" sind verschiedene Prozessschritte erforderlich, bei denen die Glasplättchen 5 x belackt werden. Dabei werden die Glasplättchen mit einer Vakuumpinzette aus einem Behältnis auf eine Fotolackschleuder gelegt und dort mit Lack ca 8 Sekunden geschleudert. Mit dem so aufgetragenen Lack werden die Plättchen d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat eine Ausbildung als Produktdesigner und Graphiker. Im März 1993 antwortete er auf ein Inserat der Beklagten, in dem ein Graphiker gesucht wurde. Ende April 1993 kam zu einem Gespräch mit Mag.Gerald W*****, dem Leiter der Abteilung Kreation und Graphik der Beklagten. Mag.Gerald W***** schlug dem Kläger vor, zu Spitzenzeiten als freier Mitarbeiter für die Beklagte zu arbeiten. Der Kläger nannte Mag.Gerald W***** seine Honorarvorstellungen und übergab ihm e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf die Frage, ob der Klägerin die geltend gemachten Verwertungsrechte infolge Übertragung durch den Urheber zustehen, kommt es nicht an: Wenn auch nach neuerer Rechtsprechung eine bestimmte Werkhöhe nicht mehr als Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz verlangt wird, so muß doch das Werk, dessen Schutz begehrt wird, objektiv als Kunst interpretierbar sein (ÖBl 1992, 81 - Bundesheer-Formblatt ua). Es muß... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Begriff der Äquivalenz keineswegs mißverstanden: Technische Maßnahmen, die sich gegenüber den Patenansprüchen nur unwesentlich unterscheiden, fallen nicht aus dem Schutzbereich des Patentes. Der Patentschutz umfaßt vielmehr auch eine äquivalente - inhaltsgleiche - Benützung der patentierten Erfindung, die dann gegeben ist, wenn der Fachmann im Prioritätszeitpunkt, ausgerüstet mit dem a... mehr lesen...
Begründung: Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen hat der Kläger als Werbegrafiker im Jahre 1990 im Auftrag des Beklagten nachstehenden - verkleinerten - Entwurf für ein Logo "City-Gemeinschaft Klagenfurt" hergestellt: Abbildung nicht darstellbar! Die dabei verwendete - erbsengrüne - Darstellung eines Lindwurms - von ihm als "Kalian-Lindwurm" bezeichnet, hatte der Kläger schon einige Jahre davor kreiert. Im September 1990 stellte der Kläger im Auftrag des Beklagten d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin verwendet im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung ein von ihren Organen entworfenes DIN-A 4-Formblatt (Blg ./E) gemäß nachstehender Verkleinerung, auf welcher die roten Farben des Originals in Schwarz aufscheinen; lediglich das Wort "Information" ist auch auf dem Original in schwarzen Buchstaben gedruckt: Abbildung nicht darstellbar! Der Beklagte ist ein gemäß Bescheid des Bundesministeriums für Inneres vom 26.7.1985, Zl.93.67... mehr lesen...
Begründung: Der im Jahr 1965 verstorbene Architekt Le Corbusier hatte in den Jahren 1928/29 gemeinsam mit seinen Mitarbeitern Charlotte Perriand und Pierre Jeanneret eine Serie von Möbelstückmodellen entworfen, die dem Bauhausstil zugerechnet werden. Zu diesen Möbeln gehört auch eine Caise-longue mit stufenloser Regulierung, welche vom Atelier Thonet, Paris, in verschiedenen Varianten (aus gebogenem Holz; aus laminierten Holz; mit vereinfachter Stützstruktur ohne Gewebeauflage, mi... mehr lesen...
Norm: MuschG 1953 §1PatG 1970 §1UrhG §1
Rechtssatz:
Für Werke des Kunstgewerbes, die die nach § 1 Abs 1 UrhG erforderliche schöpferische Eigenart und Werkhöhe (Individualität) aufweisen, kann neben dem Musterschutz auch der urheberrechtliche Schutz in Anspruch genommen werden. Ebenso können an ein und demselben Gebrauchsgegenstand Kunstschutz (Urheberrechtsschutz) und Patentschutz nebeneinander bestehen. - "Mart Stam-Stuhl" Für Werke... mehr lesen...
Der Kläger Dipl.-Ing. Peter W ist Inhaber des europäischen Patents Nr. 0005837, das eine Befestigungsvorrichtung für Fassadenelemente betrifft. Veröffentlichungstag der Anmeldung beim Europäischen Patentamt ist der 12. 12. 1979. Die Patentanmeldung wurde am 15. 12. 1979 im Österreichischen Patentamt als offengelegt angekundigt. Die Bekanntmachung des Hinweises auf die Patenterteilung durch das Europäische Patentamt erfolgte am 25. 2. 1981. Patentanspruch 1 dieses Patentes lautet: ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §1PatG 1970 §22
Rechtssatz:
Besteht der in den Patentansprüchen definierte Lösungsgedanke in der Herstellung einer kraftschlüssigen Verbindung zwischen Werkzeug und Werkzeughalter, setzt er eine besondere Ausgestaltung beider Teile voraus. Beiden Bestandteilen der Erfindung kommt der gleiche Schutz zu. Es ist daher nicht von Bedeutung, daß einer der geschützten Bestandteile, nämlich das Werkzeug (Bohrer), auch in ande... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §1PatG 1970 §2PatG 1970 §3PatG 1970 §8PatG 1970 §48PatG 1970 §156
Rechtssatz:
Gegenüber dem seine Vergütung beanspruchenden Dienstnehmer hat der Dienstgeber die Stellung eines "Belangten", er hat daher den Einwand, daß das formelle "Patent" einen gemäß §§ 1, 2 oder 3 PatG nicht patentfähigen Gegenstand betrifft, somit gemäß § 48 Abs 1 Z 1 PatG nichtig ist und daher ein gesetzlicher Entschädigungsanspruch nicht zusteht... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §1 ffPatG 1970 §8 Abs1
Rechtssatz: Der Anspruch auf Vergütung für die Überlassung einer an sich patentfähigen Diensterfindung setzt nicht die Erteilung eines Patentes, wohl aber die Überlassung einer an sich patentfähigen Erfindung im Sinne des §§ 1 bis 3 PatG voraus. Der Anspruch auf Vergütung für die Überlassung einer an sich patentfähigen Diensterfindung setzt nicht die Erteilung eines Patentes, wohl aber die Überlas... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §1PatG 1970 §22
Rechtssatz:
Die fehlende patentrechtliche Äquivalenz kann sich aus fehlender Übereinstimmung in der Arbeitsweise und in deren unmittelbarem Ergebnis ergeben.
Entscheidungstexte 4 Ob 382/77 Entscheidungstext OGH 18.10.1977 4 Ob 382/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §1PatG 1970 §22 Abs1PatG 1970 §163
Rechtssatz:
Die Verschiedenheit der zur Problemlösung angewendeten Mittel schließt die Annahme einer patentrechtlichen Äquivalenz aus, weil eine bestimmte Ausführungsform dann jedenfalls nicht mehr in den Schutzbereich eines Patents fällt, wenn sie ohne Benützung des in der Patentschrift dargestellten Erfindungsgedankens den angestrebten technischen Effekt auf wesentlich andere, nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt den Zuspruch eines Betrages von S 345.496,-- s.A. mit der
Begründung: , sie habe mit der beklagten Partei im Juni 1973 einen Lizenzvertrag abgeschlossen, wonach sie der beklagten Partei die Generallizenz für Österreich für das von ihr entwickelte Stahlbetonskelettsystem (sogenannte T 6-Verbindungen) eingeräumt habe. Die beklagte Partei sei ihrer im Vertrag übernommenen Verpflichtung zur Bezahlung fälliger Lizenzgebühren nicht nachgeko... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II5PatG 1970 §1PatG 1970 §35 UWG §1 D3d ABGB § 901 heute ABGB § 901 gültig ab 01.01.1812 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §1PatG 1970 §3 Abs1
Rechtssatz: Wenn einzelne Elemente des Inhalts der Erfindung bereits vorher bekannt waren, so bedeutet dies noch keineswegs, dass die Erfindung selbst nicht mehr als neu im Sinn des PatG angesehen werden könnte. Eine Erfindung kann auch darin bestehen, dass bereits bekannte Einrichtungen durch eine besondere Art ihrer Verwendung oder durch Verbindung mit noch unbekannten Einrichtungen dazu verwendet w... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §1
Rechtssatz:
In der Übertragung einer - an sich bekannten - Einrichtung auf ein anderes technisches Gebiet könnte eine patentfähige Erfindung gelegen sein, wenn durch die Übertragung ein anderes Problem gelöst wird, es sei denn, die anderweitige Benützung läge nach dem Stand der Technik für jeden Fachmann nahe und wäre ohne besondere Schwierigkeiten durchführbar (Übertragungserfindung").
Entschei... mehr lesen...
Norm: PatG §1PatG §163
Rechtssatz:
Äquivalenz des Feststellungsgegenstandes mit dem Gegenstand des Patents. Veröff: ÖBl 1971,76
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1970:RS0105358 Dokumentnummer JJR_19701111_OPM0002_0000OP00001_6900000_001 mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §1PatG 1970 §22PatG 1970 §147
Rechtssatz:
Voraussetzung der Patentfähigkeit einer Übertragungserfindung; Patenteingriff ("Hosen" - bzw "Schossenspanner").
Entscheidungstexte 4 Ob 301/63 Entscheidungstext OGH 02.04.1963 4 Ob 301/63 Veröff: JBl 1963,618 = ÖBl 1963,102 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: KO §1PatG 1970 §1
Rechtssatz:
a) Ein Geheimverfahren gehört, gleichgültig, ob ihm eine patentfähige Erfindung zugrunde liegt, oder nicht, dann zum Geschäftsvermögen des Erfinders, wenn dieser durch gewerbliche Ausnutzung des Verfahrens seinen Willen kundgetan hat, es wirtschaftlich zu verwerten. b) Unter diesen Voraussetzungen gehört ein Geheimverfahren im Falle des Konkurses des Erfinders auch zur Konkursmasse. c) Wer ein solch... mehr lesen...