RS OGH 2016/8/25 4Ob94/16a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.08.2016
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Norm

PatG §1

Rechtssatz

Der erforderliche technische Effekt aus einem Computerprogramm muss aus dem eigentlichen Inhalt des Programms im Zusammenhang mit der gestellten technischen Aufgabe bzw deren Lösung erschlossen werden können. Maßgebend ist somit, ob die Lehre bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Lösung eines über die Datenverarbeitung hinausgehenden konkreten technischen Problems dient.

Entscheidungstexte

  • RS0130901">4 Ob 94/16a
    Entscheidungstext OGH 25.08.2016 4 Ob 94/16a

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130901

Im RIS seit

22.09.2016

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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