Entscheidungen zu § 5 AZG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

39 Dokumente

Entscheidungen 31-39 von 39

RS OGH 1991/6/19 9ObA96/91, 9ObA53/92, 8ObA39/11k

Norm: ABGB §1152 BAZG §2AZG §5
Rechtssatz: Da die bloße Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit zu werten ist, kann die dafür gewährte Vergütung nicht als Mehrarbeitsvergütung im Sinne der Entlohnung zusätzlicher Arbeitsleistung qualifiziert werden. Entscheidungstexte 9 ObA 96/91 Entscheidungstext OGH 19.06.1991 9 ObA 96/91 9 ObA 53/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.06.1991

TE OGH 1990/2/28 9ObA335/89

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der Beklagten seit 1.August 1987 als Turnusarzt beschäftigt. Er hat einschließlich der Zulagen ein monatliches Bruttogehalt von S 19.827. Für seine Tätigkeit im Mai 1988 erhielt er zusätzlich S 5.206,50 an Nachtdienstzulage und S 1.737 an Aufwandsentschädigung für den Nachtdienst. Ein Kollektivvertrag besteht nicht. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger insgesamt S 20.309,81 sA an restlichem Entgelt. Er habe im Mai 1988 165 Normalarb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.02.1990

TE OGH 1987/10/21 14ObA503/87

Begründung: Die antragstellende Partei ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG. Die ihr schon vor dem 1. Juli 1974 zuerkannte Kollektivvertragsfähigkeit besteht gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (Floretta-Strasser ArbVG 1025 f). Der Antragsgegner ist eine gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitgeber gemäß § 4 Abs. 1 ArbVG. Beide Teile sind daher im Sinne des § 54 Abs. 2 erste... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.10.1987

TE OGH 1986/7/15 14Ob114/86

Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. Juli 1973 bis 31. Dezember 1983 als Apothekerin in der der Beklagten gehörenden Stadtapotheke Klosterneuburg im "Volldienst" (siehe unten) angestellt. Am 1. Jänner 1984 trat sie in den Ruhestand. Auf ihr Dienstverhältnis fand der Kollektivvertrag für pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs (im folgenden kurz: KV) Anwendung, der ua folgende Bestimmungen enthält: "IV. Arbeitszeit ..... (2) Die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.07.1986

TE OGH 1985/4/23 4Ob49/85

Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Unternehmen der Beklagten vom 11.7.1978 bis 9.6.1983 als Elektromonteur beschäftigt. Am 8.6.1983 erhielt er um 13,30 Uhr den Auftrag, mit dem um 19,30 Uhr von Graz abgehenden Zug nach Innsbruck zu fahren, um auf einer Baustelle der Beklagten in Reutte/Tirol einen Regler in einen Kran einzubauen. Der Kläger sollte in Innsbruck von dem in Reutte tätigen Arbeiter der Beklagten, Ernst C, abgeholt werden. Da der Kläger diesem Auftrag nicht nachkam, ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.04.1985

RS OGH 1984/6/5 4Ob49/84, 4Ob49/85, 9ObA335/89, 8ObA273/98z, 9ObA109/03z, 9ObA34/10f

Norm: ABGB §1152 BAZG §2AZG §5AZG §10AZG §20b
Rechtssatz: Dienstreisen sind grundsätzlich Arbeitsleistungen, weil der hiefür benötigte Zeitraum (das ist die Zeit bis zur Ankunft an dem Ort, an dem die auswärtige Tätigkeit verrichtet werden soll, und auf der Rückreise von dort verbrachten Zeit) prinzipiell Arbeitszeit darstellt. Im Gegensatz zur Arbeitsbereitschaft lassen sich aber für die Intensität, mit der ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.06.1984

TE OGH 1984/6/5 4Ob49/84

Begründung: Der Kläger ist seit 1. August 1970 als kaufmännischer Angestellter bei der beklagten Partei beschäftigt und seit 1. Jänner 1973 Passageleiter im Stadtbüro Wien mit einem monatlichen Bruttogehalt von S 25.043,- 14 x jährlich. Auf die Dienstverhältnisse der Angestellten der beklagten Partei findet der Kollektivvertrag für die Angestellten der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften in Österreich in der Fassung vom 30. Mai 1979 (im Folgenden kurz: Kollektivvertrag) Anwendu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.06.1984

RS OGH 1973/11/20 4Ob54/73, 4Ob49/84, 14Ob114/86, 14ObA503/87, 8ObA321/01s, 9ObA71/04p, 9ObA34/10f,

Norm: ABGB §1152 BAZG §2AZG §5
Rechtssatz: Für Leistungen des Dienstnehmers im Rahmen des Dienstverhältnisses, die nach ihrer Art - nicht nach ihrer Produktivität im Einzelfall - die Intensität der vereinbarten Arbeitsleistung nicht erreichen, kann eine besondere Vereinbarung über die Vergütung getroffen werden und kann es gerechtfertigt sein, sie grundsätzlich geringer zu entlohnen als die vereinbarte eigentliche Arbeitsleistung. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.1973

RS OGH 1973/11/20 4Ob54/73, 4Ob111/81

Norm: ABGB §1152 BAZG §5AZG §10
Rechtssatz: Ist für Zeiten geringerer Beanspruchung des Arbeitnehmers ein geringeres Entgelt als der normale Stundenlohn oder überhaupt keine oder keine gesonderte Entlohnung vereinbart, dann kann für diese Zeit auch kein Zuschlag nach § 10 AZG verlangt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 54/73 Entscheidungstext OGH 20.11.1973 4 Ob 54/73 Veröff: Ar... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.1973

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