Entscheidungen zu § 28 AZG

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Entscheidungen 1-15 von 15

RS UVS Niederösterreich 1999/06/28 Senat-TU-97-030

Rechtssatz: §28  AZG sieht auch die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit eines bestellten Bevollmächtigten vor, wozu es u. a. erforderlich ist, dass dieser Bevollmächtigte mit der erforderlichen Anordnungs- und Entscheidungsbefugnis für den ihm übertragenen Aufgabenbereich ausgestattet ist. Im Falle einer Bestellung eines Bevollmächtigten sind zwar die strengen Bestellungskriterien wie für einen verantwortlichen Beauftragten nicht vorgesehen. Dafür entbindet aber die Bestellung ei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 28.06.1999

TE UVS Niederösterreich 1999/06/21 Senat-AM-99-052

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S & G B in **** A*******, G********** *, zu verantworten, daß dieses Unternehmen als Arbeitgeber die in der Beilage A in den Punkten 1 bis 9 angeführten Arbeitnehmer entgegen den Vorschriften des ARG und AZG wie folgt beschäftigt habe:   a) Die Arbeitnehmer laut Beilage A jeweils Unterpunkt 1 seien entgegen dem §4 ARG eingesetzt worden.   b) Die Arbeitnehmer lau... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 21.06.1999

RS UVS Niederösterreich 1999/06/21 Senat-AM-99-052

Rechtssatz: Im Falle einer Bestellung eines Bevollmächtigten sind zwar die strengen Bestellungskriterien wie für einen verantwortlichen Beauftragten nicht vorgesehen. Dafür entbindet aber die Bestellung eines Bevollmächtigten das vertretungsbefugte Organ nach §9  Abs1 VStG nicht von seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit, vielmehr bleibt diese neben der Verantwortlichkeit des Bevollmächtigten aufrecht (vgl. Erk. Des VwGH vom 27.9.1988, Zl. 88/08/0088). Dies bedeutet, dass das vertretun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 21.06.1999

TE UVS Tirol 1995/11/20 14/105-1/1995

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herr J G für schuldig erkannt, er habe als verantwortlicher Vertreter des Arbeitgebers (handelsrechtlicher Geschäftsführer der G J GmbH) im Betrieb in R nicht ausreichend dafür Sorge getroffen, daß die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, BGBlNr461/69, eingehalten werden, da bei der am 10.11.1993 auf der Zillertal Bundesstraße, B 169, bei km 5,8 um 14.10 Uhr, durchgeführten Überprüfung von einem Vertreter des Arbeitsinspektorates festgestellt wurde... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 20.11.1995

TE UVS Niederösterreich 1995/01/30 Senat-NK-93-489

Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 13.10.1993, Zl 3-****-92, wurden über Herrn F**** P**** als verantwortlichen Arbeitgeber wegen mehrfacher Übertretung der §§14 Abs2, 15 Abs1 und 16 Abs3 AZG Geldstrafen gemäß §28 Abs1 AZG in der Höhe von insgesamt S 18.000,--, im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen von insgesamt 18 Tage verhängt. Dem Beschuldigten wurde angelastet, dafür verantwortlich zu sein,   daß in insgesamt zwei Fällen die Lenkzeit gemäß §1... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 30.01.1995

RS UVS Niederösterreich 1995/01/30 Senat-NK-93-489

Rechtssatz: Kann der Arbeitgeber aufgrund der Größe des Unternehmens keine lückenlose Kontrolle persönlich vornehmen, dann hat er ein funktionierendes Kontrollsystem einzurichten, welches geeignet ist, Übertretungen im Sinne der Anschuldigung zu verhindern. Hat der Arbeitgeber die Errichtung eines Kontrollsystems der Behörde glaubhaft dargetan, so trifft den Arbeitgeber kein Verschulden, wenn die objektiv festgestellte Zeitüberschreitung auf einem ausgesprochen weisungswidrigen Verhalten d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 30.01.1995

TE UVS Tirol 1994/10/06 16/104-11/1993

Gegen die Inhaberin der Firma F K, M wurde eine Anzeige wegen Übertretung des Arbeitszeitgesetzes am 10.08.1992 erstattet, weil der Lenker K R sein persönliches Fahrtenbuch nicht vorweisen konnte. Der Berufungswerber wurde als Verantwortliche gemäß §9 Abs1 VStG zur Last gelegt, nicht dafür gesorgt zu haben, daß der Fahrer am 06.08.1992 um 12.00 Uhr am Brennerpaß, Gemeinde Gries am Brenner, mit dem Lastkraftwagen, Kennzeichen, das persönliche Fahrtenbuch vorweisen konnte und wurde über sie ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 06.10.1994

TE UVS Wien 1994/03/24 04/21/926/93

Begründung: Mit Bescheid vom 7.10.1993, Zl MBA 10 - S 5160/92, sah der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk, gemäß §45 Abs1 Ziffer 2 VStG von der Fortführung des Strafverfahrens gegen Frau Renate G wegen Verwaltungsübertretungen nach 1) §28 AZG iVm §26 Abs1 und Abs2 AZG und 2) §31 Abs3 litb ASchG iVm §86 Abs1 ASchG ab und verfügte die Einstellung. Begründet wurde dieser Bescheid im wesentlichen damit, daß bei Vorstandsmitgliedern eines Vereines, welche na... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 24.03.1994

RS UVS Wien 1994/03/24 04/21/926/93

Rechtssatz: Die Übernahme ehrenamtlicher Vereinsfunktionen (hier von Vorstandsmitgliedern) begründet kein Dienstverhältnis, auch wenn laufend (pauschale) Aufwandentschädigungen gezahlt werden. Schlagworte Vereinsvorstand, Angestellter, Arbeitnehmereigenschaft mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 24.03.1994

RS UVS Wien 1994/03/24 04/21/926/93

Rechtssatz: Aus der Tatsache allein, daß eine Person Vorstandsmitglied eines Vereines ist, läßt sich noch nicht die Eigenschaft dieser Person als Arbeitnehmer des Vereines ableiten. Schlagworte Vereinsvorstand, Angestellter, Arbeitnehmereigenschaft mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 24.03.1994

RS UVS Kärnten 1993/03/26 KUVS-215-216/1/93

Rechtssatz: Nur wenn der Arbeitgeber glaubhaft macht, daß ein Verstoß gegen Arbeitszeitvorschriften durch einen Lenker trotz Ermöglichung der Einhaltung dieser Vorschriften durch den Fahrtauftrag und trotz Bestehens und Funktionierens eines im einzelnen darzulegenden Kontrollsystems und trotz der sonstigen im obigen Sinne getroffenen Maßnahmen ohne sein Wissen und ohne seinen Willen erfolgt ist, kann ihm der Verstoß verwaltungsstrafrechtlich nicht zugerechnet werden. Wenn nun der Beschuldi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.03.1993

TE UVS Niederösterreich 1992/06/29 Senat-WB-92-035

Mit dem bekämpften Straferkenntnis des Magistrats der Stadt xx, M Bezirksamt xy vom 16. Jänner 1992, Zl xx, wurde über Herrn S S     als gemäß §9 VStG, BGBl Nr 52/1991, handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D     P       S      S     GesmbH wegen Übertretungen nach den Bestimmungen des §9 Arbeitszeitgesetzes BGBl Nr 461/1969 idgF eine Geldstrafe für 21 Verwaltungsübertretungen in der Gesamthöhe von S 36.000,--, im Nichteinbringungsfa... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 29.06.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/06/09 Senat-WB-91-033

Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 16.9.1991, Zl 3-     -91, wurde über Herrn P B als gemäß §9 VStG, BGBl Nr 52/1991, zur Vertretung nach außen Berufener der Firma G D GesmbH & Co KG wegen verschiedener Übertretungen nach den Bestimmungen des §9 iVm §7 Abs1 AZG, BGBl Nr 461/1969 in der geltenden Fassung und des §12 AZG eine Geldstrafe gemäß §28 AZG in der Gesamthöhe von 144.800,--, im Nichteinbringungsfalle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 189 Tagen und ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 09.06.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/06/05 Senat-BN-92-041

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 2.3.1992, Zl xx, wurde über Herrn J      S    , geb 8.9.19xx, eine Geldstrafe von S 6.000,-- (sechstausend), im Nichteinbringungsfalle eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von vier Tagen verhängt. Angelastet wurde ihm, daß er als Arbeitgeber der schriftlichen Aufforderung des Arbeitsinspektorates xx vom 13.12.1991, Zl xx nicht nachgekommen ist, die angeforderten Unterlagen (Verzeichnisse über die an die Lenker ausgegebenen Fahrtenbüc... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 05.06.1992

RS UVS Kärnten 1992/04/23 KUVS-67/2/92

Rechtssatz: Die Pflicht der Arbeitnehmer, dem Arbeitsinspektor im Falle der Ortsabwesenheit des Arbeitgebers die nötigen Unterlagen vorzuweisen, gilt für der deutschen Sprache unkundige Personen nicht. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.04.1992

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