Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom April 1989 bis einschließlich April 1991 im Gasthaus des Beklagten als Serviererin beschäftigt. Neben ihrer Serviertätigkeit im Gastbetrieb gehörte es zu den ihr vom Beklagten aufgetragenen Dienstpflichten, jeweils vor der Sperrstunde neben den Papier- und Abfallresten auch die Asche der im Gasthaus benützten Aschbecher in einen vorhandenen Plastikkübel zu entleeren und die allenfalls noch vorhandene Aschenglut mit Wasser zu löschen. N... mehr lesen...
Begründung: Da die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Rekurswerbers noch folgendes zu erwidern: Da die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Rekurswerbers noch folgendes zu erwidern:
Rechtliche Beurteilung
Die Risikohaftung des Arbeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin folgendes zu erwidern: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin folgendes zu erwidern: Wie d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war als Kraftfahrer im Unternehmen der Klägerin beschäftigt. Am 23. April 1985 hatte er mit einem dreiachsigen LKW Materialtransporte durchzuführen. Gegen 19.00 Uhr fuhr der Beklagte auf der Bundesstraße 336 bei Zeltweg trotz Einhaltung eines entsprechenden Tiefenabstandes auf einen vor ihm fahrenden, gleichfalls der Klägerin gehörenden LKW auf, als dieser abgebremst wurde. Dadurch erwuchs der Klägerin ein Schaden von insgesamt S 234.020,10. Die... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1 AZG §14 AZG §15 DHG §2 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812 AZG § 14 heute AZG § 14 gültig ab 01.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2006 ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei veranstaltete mit ihren Autobussen unter anderem auch eintägige Werbefahrten, für welche sie mit Postwurfsendungen warb. Mit der am 16. Oktober 1985 eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, Reiseveranstaltungen anzukündigen oder durchzuführen, bei denen durch das Fahren mit einer unzureichenden Anzahl an erforderlichen Lenkern die Gefahr der Überforderung und Übermüdung zufolge ... mehr lesen...
Norm: AZG §14 AZG §15 AZG §16 StVO §58 UWG §1 C2 AZG § 14 heute AZG § 14 gültig ab 01.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2006 AZG § 14 gültig von 01.08.2002 bis 30.06.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2002 AZG § 14 gültig vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIAZO §1 ff AZG §11 AZG §15 ABGB § 1304 heute ABGB § 1304 gültig ab 01.01.1812 AZG § 11 heute AZG § 11 gültig ab 01.08.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/2017 ... mehr lesen...