Norm
ABGB §1304 A1Rechtssatz
Trifft den Arbeitgeber ein Mitverschulden - hier Einsatz eines Lastkraftwagenfahrers unter Verstoß gegen §§ 14 und 15 AZG, wodurch die zum Auffahrunfall führende Übermüdung verursacht wurde - ist dieses zuerst gemäß § 1304 ABGB zu berücksichtigen und der auf den Arbeitnehmer entfallende Anteil sodann unter Beachtung der für den Arbeitnehmer zutreffenden persönlichen Kriterien des § 2 Abs 1 Satz 2 erster Halbsatz DHG entsprechend zu mäßigen (hier auf 1/8).Trifft den Arbeitgeber ein Mitverschulden - hier Einsatz eines Lastkraftwagenfahrers unter Verstoß gegen Paragraphen 14 und 15 AZG, wodurch die zum Auffahrunfall führende Übermüdung verursacht wurde - ist dieses zuerst gemäß Paragraph 1304, ABGB zu berücksichtigen und der auf den Arbeitnehmer entfallende Anteil sodann unter Beachtung der für den Arbeitnehmer zutreffenden persönlichen Kriterien des Paragraph 2, Absatz eins, Satz 2 erster Halbsatz DHG entsprechend zu mäßigen (hier auf 1/8).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0038089Dokumentnummer
JJR_19890315_OGH0002_009OBA00038_8900000_001