Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §52AWG 2002 §2 Abs8 Z3AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §37 Abs4 Z4
Rechtssatz: Nicht jede Beeinträchtigung durch eine erhöhte Verkehrsbelastung führt zu erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinn des § 2 Abs. 8 Z 3 AWG 2002. Bei der Beurteilung als "wesentliche Änderung" einer Behandlungsanlage ist nämlich zwischen erheblich nachteiligen Auswirkungen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 Anh5AWG 2002 §2 Abs8 Z3AWG 2002 §37 Abs1UVPG 2000 §3aVwRallg
Rechtssatz: § 37 Abs. 1 AWG 2002 normiert u.a. für die wesentliche Änderung von ortsfesten Behandlungsanlagen eine Genehmigungspflicht. Wann eine wesentliche Änderung im Sinn des AWG 2002 vorliegt, wird in § 2 Abs. 8 Z ... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien beantragten bei der Bezirkshauptmannschaft T (BH) die bescheidmäßige Feststellung, um welche Art von Abfall gemäß § 6 Abs. 1 des Altlastensanierungsgesetzes, BGBl. Nr. 299/1989 (ALSAG) es sich bei dem am Standort des Wärmekraftwerkes D in der betriebseigenen Monodeponie abgelagerten Abfall handle. Weiters wurde der Antrag gestellt, festzustellen, dass die Zuschläge nach § 6 Abs. 2 ALSAG nicht anzuwenden seien. Mit Bescheid vom 18. Dezember 2000 st... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §6 Abs4;AWG 1990 §2 Abs8;DeponieV 1996; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0101 E 10. Juni 1999 RS 1
(hier nur die letzten drei Sätze) Stammrechtssatz Umschreibt § 2 Abs 8 AWG 1990 den Stand der Technik mit "Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen", dann umfasst das durch diese Ausdrücke abgesteckte Begriffsfeld weit mehr als einen bloß bautechnischen St... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, erließ die Bezirkshauptmannschaft Liezen am 29. März 1999 einen Feststellungsbescheid nach § 10 Abs. 1 Z. 3 Altlastensanierungsgesetz (ALSAG), mit welchem festgestellt wurde, dass die vom Beschwerdeführer auf näher bezeichneten Grundstücken betriebene Deponie als Massenabfalldeponie im Sinne der Deponieverordnung anzusehen sei und dass der Altlastenbeitrag ab dem 1. Jän... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §2 Abs8;AWG 1990 §29 Abs18;AWG 1990 §29 Abs19;WRG 1959 §31b Abs4;
Rechtssatz: Dass der Gesetzgeber in der Verordnungsermächtigung des § 29 Abs 18 AWG 1990 auf die Festlegung der Qualität der zu behandelnden Abfälle als Gegenstand einer zu erlassenden Verordnung ausdrücklich hingewiesen hat, zwingt nicht zu dem Schluss, die Abfallqualitätskri... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Dezember 1997 entschied die Bezirkshauptmannschaft Kufstein (BH) über Feststellungsanträge nach § 10 Z. 3 und 4 Altlastensanierungsgesetz (im Folgenden: ALSAG) sowohl der Beschwerdeführerin als auch der mitbeteiligten Partei des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) mit folgendem Spruch: "Zu Pkt. I/1): Auf der Deponie Riederberg in Wörgl dürfen alle vier Abfallarten gemäß § 6 Abs. 1 Z. 1 - 4 ALSAG und zwar Baurestmassen, Erdaushub, Abfälle... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §6 Abs4;AWG 1990 §2 Abs8;DeponieV 1996 §18;DeponieV 1996 §19;DeponieV 1996 §4;
Rechtssatz: Umschreibt § 2 Abs 8 AWG 1990 den Stand der Technik mit "Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen", dann umfasst das durch diese Ausdrücke abgesteckte Begriffsfeld weit mehr als einen bloß bautechnischen Standard, zu dessen Festlegung der Ausdruck "Einrichtungen" allein... mehr lesen...