Norm: ASGG §77 Abs3ZPO §48ZPO §54 Abs1
Rechtssatz: Auch der Kostenersatzanspruch des Versicherungsträgers nach § 77 Abs 3 ASGG setzt eine ordnungsgemäße Verzeichnung der begehrten Kosten voraus. Entscheidungstexte 6 Rs 48/21g Entscheidungstext OLG Graz 16.09.2021 6 Rs 48/21g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2021... mehr lesen...
Norm: ASGG §77 Abs3ZPO §54 Abs1ZPO §48
Rechtssatz: Das Nichterscheinen zu mehreren Untersuchungsterminen beim Sachverständigen trotz entsprechender und wiederholter Belehrungen ohne Entschuldigung verwirklicht den Tatbestand des § 77 Abs 3 ASGG. ln diesem Fall kann dem Kläger grundsätzlich der Ersatz der Kosten jener versäumten Termine, die er trotz Belehrung nicht wahrgenommen hat, nach Billigkeit auferlegt werden. Jede Kostenentscheidung, die... mehr lesen...
Norm: ASGG §77 Abs3
Rechtssatz: Liegt keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu den vom Versicherten geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen präjudizielle Bestimmungen vor, ist ein vom Versicherungsträger nach § 77 Abs 3 ASGG begehrter Kostenzuspruch unbegründet, weil der Versicherte weder durch Mutwillen noch durch Verschleppung die Kosten der Revisionsbeantwortung verursachte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...