Begründung: Die beklagte Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde mit Errichtungserklärung vom 22. Juni 2006 von I***** F***** gegründet. Als einziger Gesellschafter scheint im Firmenbuch derzeit M***** F***** auf; die Stammeinlage ist zur Gänze eingezahlt. Der Sitz der Beklagten liegt im Sprengel des Landesgerichts Korneuburg. Der Kläger behauptet, einen einer voll eingezahlten Stammeinlage von 17.850 EUR entsprechenden Geschäftsanteil von M***** F***** erworben zu haben. Er beg... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 26. 11. 2007 beim Landesgericht Leoben eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei, die beklagte Partei zu verpflichten, die mit Schreiben vom 23. 11. 2007 vorgenommene Inanspruchnahme einer Bankgarantie zu widerrufen. Mit einstweiliger Verfügung vom 27. 11. 2007 hat das Landesgericht Leoben der beklagten Partei jede weitere Verfügung für die Bankgarantie verboten und der Ausstellerbank aufgetragen, den abgerufenen Betrag nicht auszuzahlen. Nach der vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der aus Ostdeutschland stammende Kläger ist seit 1983 in G***** (Thüringen) aufrecht gemeldet. Im Herbst 2005 war er arbeitslos. Damals wurde ihm bei einer Messe in seiner Heimat die Möglichkeit vermittelt, bei der Beklagten zu arbeiten. Schon damals wurde ihm mitgeteilt, dass er für die Quartierkosten vor Ort selbst aufkommen müsse. Am 12. 4. 2006 unterfertigte er einen Arbeitsvertrag mit der Beklagten, mit der er überdies noch vor Beginn des Arbeitsverhältni... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer Mahnklage 10.300,59 EUR an Werklohn für diverse Leistungen, die die Beklagten in Auftrag gegeben haben. Infolge eines Unzuständigkeitseinwands des Zweitbeklagten wurde die Rechtssache gemäß § 261 Abs 6 ZPO vom ursprünglich angerufenen Bezirksgericht Mürzzuschlag an das Bezirksgericht Josefstadt überwiesen. Die Klägerin begehrte mit ihrer Mahnklage 10.300,59 EUR an Werklohn für diverse Leistungen, die die Beklagten in Auftrag gegeben hab... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Der Delegierungsantrag ist berechtigt. Eine Delegierung nach § 31 JN kommt nur in Betracht, wenn klare und überwiegende Zweckmäßigkeitsgründe dafür sprechen (Ballon in Fasching2 I § 31 JN Rz 6 f mwN). Die Delegierung ist zweckmäßig, wenn die Zuständigkeitsübertragung zu einer wesentlichen Verkürzung des Prozesses, einer Erleichterung des Gerichtszuganges für die Beteiligten sowie der Amtstätigkeit oder zu einer ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage die Zahlung des Werklohnes für Bauleistungen in Linz und Umgebung. Zugleich mit der Klage beantragt sie, die Rechtssache an das Landesgericht Linz zu delegieren. Sämtliche Zeugen und die Rechtsvertreter wohnten in Linz. Die Bauarbeiten seien auf Baustellen in Linz und Umgebung ausgeführt worden. Die Bauleitung der Beklagten „wohne" in der näheren Umgebung. Aus diesen Gründen sei es zweckmäßig die Verhandlung vor dem Landesgericht Li... mehr lesen...
Begründung: Der im Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt wohnhafte Kläger begehrt mit seiner am 4. 2. 2003 beim Landesgericht Leoben als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Klage die Bezahlung von offenem Gehalt, Kündigungsentschädigung und Urlaubsentschädigung aus einem mittlerweile beendeten Angestelltenverhältnis zur beklagten Partei. Zur Zuständigkeit des angerufenen Landesgerichtes Leoben berief er sich darauf, dass sein Wohnort bei Beendigung des Arbeitsverhältn... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährigen Sivan Sarah, die wie ihre Mutter österreichische Staatsbürgerin ist, wurden zuletzt mit Beschluss des Bezirksgerichtes Hernals vom 16. 4. 1999 gemäß §§ 3, 4 Z 1 und 18 UVG monatliche Unterhaltsvorschüsse von S 2.000,-- bis 31. 1. 2002 bewilligt. Mit Beschluss vom 31. 8. 2001 stellte das Erstgericht die Unterhaltsvorschüsse mit Ablauf des Monates Mai 2001 mit der
Begründung: ein, der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes befinde sich laut Angaben der Mutt... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährigen wurden zuletzt mit Beschluss des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 29. 6. 1998 Unterhaltsvorschüsse nach § 4 Z 2 iVm § 6 Abs 2 UVG bis 31. 10. 2000 bewilligt. Sie befindet sich in Pflege und Erziehung der Mutter, absolviert jedoch derzeit ein Schuljahr an einer High School in den USA. Die Mutter informierte das Erstgericht über diesen Schulbesuch und teilte mit, das Schuljahr habe in den USA am 23. 8. 1999 begonnen und werde am 28. 5. 2000 enden. D... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begründete seinen Delegierungsantrag damit, daß bereits im Jahr 1990 beim Arbeits- und Sozialgericht Wien ein Verfahren über seine auf Invaliditätspension gerichtete Klage anhängig gewesen sei und daß es zweckmäßig wäre, im vorliegenden Verfahren durch jene Sachverständige, die ihn 1990 untersucht hätten, Aktengutachten erstellen zu lassen. Die beklagte Partei trat dem Delegierungsantrag entgegen; das im Jahr 1990 abgeschlossene Gerichtsverfahren sei f... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei beantragte die Delegierung der Sozialrechtssache vom Landesgericht für ZRS Graz als Arbeits- und Sozialgericht an das außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichtes Graz gelegene Arbeits- und Sozialgericht Wien. Der ausgewiesene Klagevertreter habe seinen Kanzleisitz in Wien. Sein Einschreiten beim zuständigen Gericht würde zusätzliche Kosten verursachen; dies wäre besonders im Hinblick auf die geringen Einkünfte der Klägerin, die eine monatl... mehr lesen...
Norm: ASGG §7 JN §31 I ASGG § 7 heute ASGG § 7 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 ASGG § 7 gültig von 01.01.1995 bis 31.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 133/1995 ASGG § 7 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Norm: ASGG §7 JN §31 VI ASGG § 7 heute ASGG § 7 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 ASGG § 7 gültig von 01.01.1995 bis 31.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 133/1995 ASGG § 7 gültig von 01.01.1995 bis 31.12.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von der klagenden Partei beantragte Delegierung ist zweckmäßig (§ 31 JN), weil der Klagsvertreter und die bisher mit der Leistungssache befaßte Landesstelle der beklagten Partei ihren Sitz in Linz haben und auch die beantragten Zeugen in Linz beschäftigt sind; sie liegt daher im Interesse beider Parteien. Die Zuständigkeitsnorm des § 7 ASGG steht einer Delegierung nicht entgegen: sie schließt zwar die Gerichtss... mehr lesen...
Norm: JN §66 B ASGG §7 BPGG §3 Abs1 BPGG §3a Abs1 JN § 66 heute JN § 66 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ASGG § 7 heute ASGG § 7 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Jugoslawien. Die geschiedene Ehefrau des Klägers wohnt mit zwei Kindern in Dornbirn. Regelmäßig zu Weihnachten besucht der Kläger seine geschiedene Frau und die Kinder und bleibt zwischen einem und drei Monaten bei ihnen. Während der übrigen Zeit des Jahres hält er sich ausschließlich in Jugoslawien auf. Das Erstgericht sprach seine Unzuständigkeit aus und überwies die gegen den Bescheid vom 28.April 1988, womit die dem ... mehr lesen...