Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten 34.961,34 EUR zuzüglich einer Nebenforderung. Vom genannten Betrag entfallen 31.823,24 EUR auf die Lieferung von Confiserieware durch die Klägerin auf Basis des zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Franchisevertrags. Die Klage wurde zunächst beim Landesgericht Korneuburg eingebracht. In der Klagebeantwortung erhob die Beklagte die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit. Über Antrag der Klägerin wurde die Rechtssache an das Lande... mehr lesen...
Begründung: Dem gemäß § 43 Abs 3 ASGG unabhängig vom Vorbringen der Antragsteller zu ermittelnden Kollektivvertrag für Dienstnehmer der Bundesanstalt Statistik Österreich (vgl dazu OGH 8 ObA 95/05m) ist unter anderem Folgendes zu entnehmen: Dem gemäß Paragraph 43, Absatz 3, ASGG unabhängig vom Vorbringen der Antragsteller zu ermittelnden Kollektivvertrag für Dienstnehmer der Bundesanstalt Statistik Österreich vergleiche dazu OGH 8 ObA 95/05m) ist unter anderem Folgendes zu entnehme... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Eva Pernt und Mag. Johann Schneller als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hermine B*****, vertreten durch Dr. Karl Claus und Mag. Dieter Berthold, Rechtsanwälte i... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Landesverband begehrt gegenüber dem beklagten Betriebsrat die Feststellung, dass die Dienstverhältnisse zwischen ihm und seinen Dienstnehmerinnen in den Sparten Hauskrankenpflege, Altenfachbetreuung und Heimhilfe (Mobile Pflege und Betreuung) im Falle der Gravidität der Dienstnehmerinnen nicht dem absoluten Beschäftigungsverbot des § 4 Abs 2 Z 11 MSchG iVm § 40 Abs 4 Z 2 bis 4 ASchG unterliegen und demnach die Dienstnehmerinnen in diesen Sparten unter Beach... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1986 Vertragsbediensteter der Post- und Telegraphenverwaltung. Im Jahr 1990 wurde er zum Beamten ernannt. Er ist Leiter des Postamts F*****. Seit 1996 gehört er dem Vertrauenspersonenausschuss für Vorarlberg an. Der Kläger ist in dieser Eigenschaft nicht freigestellt iSd § 67 Post-Betriebsverfassungsgesetz (PBVG); er nimmt jedoch als Personalvertreter Freizeit nach § 66 PBVG in Anspruch, und zwar in den letzten zweieinhalb Jahren in der Form, dass er... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Poststrukturgesetz (PTSG) wurde die Ausgliederung und Umwandlung der staatlichen Post- und Telegraphenverwaltung in eine Aktiengesellschaft mit der damaligen Firma "Post und Telekom Austria AG", nunmehr "Telekom Austria AG" angeordnet. Gemäß § 17 Abs 1 PTSG werden die bisher bei der Post- und Telegrafenverwaltung beschäftigten aktiven Beamten auf die Dauer ihres Dienststandes der Post und Telekom Austria AG oder ihrer Rechtsnachfolgerin oder einem der Unterneh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss am 30. 7. 1992 mit der hier beklagten Stadtgemeinde einen Vertrag betreffend die Leitung des Instituts für medizinisch-chemische Labordiagnostik im Krankenhaus der Stadtgemeinde als vollbeschäftigter Primar. Der Vertrag war zuerst befristet auf die Dauer bis 31. 12. 1992. Punkt II des Vertrages hält dann dazu ua Folgendes fest: Punkt römisch II des Vertrages hält dann dazu ua Folgendes fest: „Es besteht zwischen den beiden Vertragsteilen Ü... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dass die dienstrechtlichen Beziehungen der Beamten zu ihrem Dienstgeber (Bund, Länder, Gemeinden) öffentlich-rechtlicher Art sind und dafür der Rechtsweg nicht zulässig ist, entspricht der völlig einhelligen Lehre und Rechtsprechung. Die aus diesen Beziehungen resultierenden Streitigkeiten sind vor den Verwaltungsbehörden geltend zu machen (Ballon in Fasching I² Rz 98 zu § 1 JN). Richtig ist, dass sich die Unzulässigkeit de... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin den Zuspruch von EUR 65.363,21 samt 4 % Zinsen aus dem Titel des Schadenersatzes. Sie sei vom Februar 1989 bis Ende Februar 1994 als Beamtin (Verwendungsgruppe PT 5) in der Briefschaltertätigkeit bei diversen Postämtern eingesetzt gewesen, danach aber nur zu Hilfsdiensten bzw nur sporadisch zu Schalterdiensten eingesetzt worden. Ab Ende März 1994 sei sie ausschließlich mit Hilfsdiensten der Verwendungsgruppe PT 9 betraut gewesen. Ge... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat in der
Begründung: seiner Entscheidung ausdrücklich ausgeführt, dass "der Rekurs an den Obersten Gerichtshof nicht zulässig" sei, und hat dies damit begründet, dass die Entscheidung nicht von einer Rechtsfrage erheblicher Bedeutung iSd § 46 Abs 1 ASGG abhänge und keiner der begünstigten Fälle des § 46 Abs 3 ASGG vorliege. Wenngleich auf Grund eines offenkundigen Versehens ein ausdrücklicher Ausspruch in... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs1
Rechtssatz: Von dieser Gesetzestelle ist nicht jedes Ausbildungsverhältnis schlechthin erfasst, sondern nur ein solches, das in Zusammenhang mit einem arbeitsrechtlichen Bezug steht. Entscheidungstexte 8 ObA 5/02x Entscheidungstext OGH 29.08.2002 8 ObA 5/02x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten insgesamt S 4,225.669,-- sA und stützt dies im Wesentlichen darauf, dass der Beklagte als Vorstand der Abteilung ***** am LKH K***** zahlreiche ausländische und österreichische Patienten in die Sonderklasse gelegt habe, diese jedoch über seine Anweisung nur als Patienten der allgemeinen Klasse abgerechnet wurden. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Abzüge der Behandlungsgebühren der Ärzte sei daraus der klagenden Partei ein Schaden... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die im Raum Oberösterreich fünfzehn Bereichspostämter betreibt, denen wieder Bezirks- und Regionalpostämter unterstehen, veranstaltet seit etwa drei Jahren zur Verbesserung des Informationsflusses in verschiedenen dienstlichen Angelegenheiten sogenannte Kommunikations- und Informationsmeetings. Diese werden einerseits für die Bereichspostamtsleiter während der normalen Dienstzeit veranstaltet. Für diese ist die Teilnahme auch verpflichtend. Sie erhalten... mehr lesen...
Norm: ASGG §50 Abs1 Z1ASGG §51 Abs1ASGG §52 Z3 lita
Rechtssatz: Ein angestellter Geschäftsführer ist ungeachtet seiner gesellschaftsrechtlichen Minderheitsbeteiligung als Arbeitnehmer im Sinne des § 51 ASGG anzusehen. Ein Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis im Sinne des § 50 Abs 1 Z 1 ASGG liegt auch im Falle von sogenannten Nachwirkungen eines Arbeitsverhältnisses vor. Hier: Nichtigkeit des Verzichtes auf Pensionsansprüche durch den anges... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Partei ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihr vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (Floretta in Floretta-Strasser, ArbVG 1025; 14 Ob A 501/87, 14 Ob A 502/87 und 9 Ob A 504/87). Die Antragsgegnerin ist gemäß § 7 ArbVG eine kollektivvertragsfä... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs1
Rechtssatz: Auch wenn im Bereich des ASGG auf eine dem § 2 Abs 2 ArbGG vergleichbare Ausschlußbestimmung für "öffentliche Beamte" verzichtet wurde, brachte § 51 Abs 1 ASGG jedoch keine Erweiterung der Rechtswegzulässigkeit für Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, sondern in Verbindung mit § 50 Abs 1 ASGG nur die vorher nicht gegebene sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und Sozialgerichte für d... mehr lesen...
Norm: ASGG §51 Abs1GehG §20
Rechtssatz: Die Aufwandsentschädigung nach § 20 GehG zählt zu den Nebengebühren deren Einforderung auf dem Zivilrechtsweg nicht zulässig ist (§§ 1 ff DRVG; VfGHSlg 9045). Die ordentlichen Gerichte sind insoweit nicht dazu berufen, die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden zu überprüfen. Entscheidungstexte 9 ObA 502/88 Entscheidungstext OGH 16.11.1988 9 ObA ... mehr lesen...