Norm
ASGG §51 Abs1Rechtssatz
Von dieser Gesetzestelle ist nicht jedes Ausbildungsverhältnis schlechthin erfasst, sondern nur ein solches, das in Zusammenhang mit einem arbeitsrechtlichen Bezug steht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117030Dokumentnummer
JJR_20020829_OGH0002_008OBA00005_02X0000_001