Begründung: Der am 3. 1. 1957 geborene Kläger, der keinen Beruf erlernt hat, war bis zum Jahr 2002 bei verschiedenen Versicherungen als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Aufgrund verschiedener krankhafter Veränderungen ist er nur mehr für leichte und zweidrittelzeitig mittelschwere körperliche Arbeiten im Sitzen, Stehen und Gehen geeignet. Arbeiten unter Tischniveau und/oder in hockender Zwangshaltung sind drittelzeitig über den Arbeitstag verteilt - durchgehend nicht länger als f... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter DI Rudolf Pinter (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. KR Michaela Puhm (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei E*****, vertreten durch Dr. Roland Kometer, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die bekla... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs1 §6 Abs3ZPO §159ASGG §2 Abs1 §65 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ein Verfahren auf Gewährung einer Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (hier: Berufsunfähigkeit) wird durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Versicherten unterbrochen. Entscheidungstexte 7 Rs 45/06a Entscheidungstext OLG Graz 15.03.2006 7 Rs 45/06a ... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs1 §6 Abs3ZPO §159ASGG §2 Abs1 §65 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ein Verfahren auf Gewährung einer Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (hier: Berufsunfähigkeit) wird durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Versicherten unterbrochen. Entscheidungstexte 7 Rs 45/06a Entscheidungstext OLG Graz 15.03.2006 7 Rs 45/06a ... mehr lesen...
Norm: ZPO §179 Abs1ASGG §2 Abs1
Rechtssatz: Da dem Urteil eines Arbeitsgerichtes und Sozialgerichtes in Sozialrechtssachen jene Sachlage und Rechtslage zugrundezulegen ist, wie sie sich bei Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz (also nicht bloß der zeitlich davor liegenden Bescheiderlassung) präsentiert, ist es einem Versicherer nicht verwehrt, - bezogen auf den Bescheid - zusätzliche rechtliche Argumente, welche eine Abweisung des K... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IIZPO §85ASGG §2 Abs1ASVG §209 Abs2
Rechtssatz: Besteht keine Klarheit darüber, ob ein Versicherter mit einer Eingabe den auf § 209 Abs 2 erster Satz ASVG gestützten Abfindungsbescheid bekämpfen oder einen Antrag auf Versehrtenrente im Sinne des § 209 Abs 2 zweiter Satz ASVG an den Versicherungsträger stellen wollte, so wäre ein Verbesserungsverfahren (§§ 84, 85 ZPO, § 2 Abs 1 ASGG) einzuleiten. Entscheidungste... mehr lesen...