Norm: ZPO §483 Abs3ZPO §513ASGG §11a Abs3 Z1OGHG §7
Rechtssatz: Wird im Revisionsverfahren nach §§ 483 Abs 3 iVm 513 ZPO die Klage unter Anspruchsverzicht zurückgezogen, so ist der deklarative Beschluss über die Wirkungslosigkeit der Entscheidungen der Vorinstanzen in ASGG-Sachen im Dreiersenat zu fassen. Entscheidungstexte 8 ObA 71/07k Entscheidungstext OGH 27.05.2008 8 ObA 71/07k ... mehr lesen...
Norm: ZPO §483 Abs3ZPO §513ASGG §11a Abs3 Z1OGHG §7
Rechtssatz: Wird im Revisionsverfahren nach §§ 483 Abs 3 iVm 513 ZPO die Klage unter Anspruchsverzicht zurückgezogen, so ist der deklarative Beschluss über die Wirkungslosigkeit der Entscheidungen der Vorinstanzen in ASGG-Sachen im Dreiersenat zu fassen. Entscheidungstexte 8 ObA 71/07k Entscheidungstext OGH 27.05.2008 8 ObA 71/07k ... mehr lesen...
Norm: ASGG §11a Abs1 Z3ASGG §11a Abs3 Z1
Rechtssatz: Zu den Angelegenheiten des § 11a Abs 1 Z 3 gehört auch "die Berichtigung von Urteilen und Beschlüssen (§§ 419, 430 ZPO)". Für den der zweiten Instanz erteilten Auftrag zur Berichtigung der Berufungsentscheidung (Ausspruch, ob die Revision nach § 46 Abs 1 ASGG zulässig ist) ist der Dreiersenat zuständig. Entscheidungstexte 9 ObA 191/97x ... mehr lesen...
Norm: ASGG §11a Abs1 Z3ASGG §11a Abs3 Z1
Rechtssatz: Zu den Angelegenheiten des § 11a Abs 1 Z 3 gehört auch "die Berichtigung von Urteilen und Beschlüssen (§§ 419, 430 ZPO)". Für den der zweiten Instanz erteilten Auftrag zur Berichtigung der Berufungsentscheidung (Ausspruch, ob die Revision nach § 46 Abs 1 ASGG zulässig ist) ist der Dreiersenat zuständig. Entscheidungstexte 9 ObA 191/97x ... mehr lesen...
Norm: ASGG §11a Abs3 Z1ZPO §523
Rechtssatz: Da gegen einen vom Berufungsgericht gefassten Aufhebungsbeschluss ohne Zulässigkeitsausspruch seiner weiteren Bekämpfungsmöglichkeit jeglicher Rekurs versagt ist, obliegt die Zurückweisungskompetenz gegen einen dennoch erhobenen Rekurs nach § 523 erster Satz ZPO bereits dem Erstgericht. Damit ist aber ein Fall des § 11a Abs 3 Z 1 ASGG für die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes bloß durch einen Dr... mehr lesen...
Norm: ASGG §11a Abs3 Z1ZPO §523
Rechtssatz: Da gegen einen vom Berufungsgericht gefassten Aufhebungsbeschluss ohne Zulässigkeitsausspruch seiner weiteren Bekämpfungsmöglichkeit jeglicher Rekurs versagt ist, obliegt die Zurückweisungskompetenz gegen einen dennoch erhobenen Rekurs nach § 523 erster Satz ZPO bereits dem Erstgericht. Damit ist aber ein Fall des § 11a Abs 3 Z 1 ASGG für die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes bloß durch einen Dr... mehr lesen...
Norm: ASGG §11a Abs3
Rechtssatz: Bei Entscheidungen über die Einrede der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit hat der OGH als Dreier-Senat ohne Beiziehung von fachkundigen Laienrichtern zu entscheiden, selbst wenn der Vorsitzende des Erstgerichtes die Entscheidung unzulässigerweise gemäß § 11 a Abs 3 Z 2 ASGG allein gefällt hat. Entscheidungstexte 8 ObA 294/95 Entscheidungstext OG... mehr lesen...