Entscheidungen zu § 101 Abs. 1 ASGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

TE OGH 2003/12/2 10ObS250/03t

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Entscheidung | OGH | 02.12.2003

TE OGH 2002/10/22 10ObS326/02t

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Entscheidung | OGH | 22.10.2002

TE OGH 1999/10/21 6Ob264/99p

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Entscheidung | OGH | 21.10.1999

TE OGH 1989/2/8 9ObA312/88 (9ObA313/88)

Begründung: Im Verfahren Cr 623/79 (später 2 Cr 167/81) des Arbeitsgerichtes Innsbruck, verbunden mit Cr 622/79 (Peter P*** gegen die beklagte Partei wegen 18.000 S sA) und Cr 624/79 (Reinhard N*** gegen die beklagte Partei wegen 168.009 S sA) dieses Gerichtes, begehrte die Klägerin von der beklagten Partei einen Betrag von 367.975 S brutto sA. Die Klägerin sei gemeinsam mit ihrem - nunmehr geschiedenen - Ehegatten Reinhard N*** und ihrem Sohn Peter P***, die ebenfalls bei der Bek... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.02.1989

RS OGH 1989/2/8 9ObA312/88 (9ObA313/88)

Norm: ArbGerG §25 Abs1 Z3 BArbGerG §25 Abs1 Z3 FASGG §101 Abs1 Z3ZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Wurde die Sache gemäß § 25 Abs 1 Z 3 ArbGerG vom Berufungsgericht von neuem verhandelt, ist es für die im § 532 Abs 2 ZPO genannten Klagen zuständig, auch wenn seine vom Wiederaufnahmsgrund betroffenen Feststellungen nicht von denen des Erstgerichtes abweichen. Eine beim (seinerzeitigen) Berufungsgericht eingebrachte Wiederaufnahmsklage ist an das auf Gru... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.02.1989

RS OGH 1989/2/8 9ObA312/88 (9ObA313/88)

Norm: ArbGerG §25 Abs1 Z3 BArbGerG §25 Abs1 Z3 FASGG §101 Abs1 Z3ZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Wurde die Sache gemäß § 25 Abs 1 Z 3 ArbGerG vom Berufungsgericht von neuem verhandelt, ist es für die im § 532 Abs 2 ZPO genannten Klagen zuständig, auch wenn seine vom Wiederaufnahmsgrund betroffenen Feststellungen nicht von denen des Erstgerichtes abweichen. Eine beim (seinerzeitigen) Berufungsgericht eingebrachte Wiederaufnahmsklage ist an das auf Gru... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.02.1989

TE OGH 1988/4/27 9ObA76/88

Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 12. September 1979 bei der beklagten Partei als stellvertretender Geschäftsführer im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Sein Dienstort war Wien; er bezog ein Monatsgehalt von 28.000 S brutto und ein monatliches Spesenpauschale von 2.000 S. Mit schriftlichem Dienstvertrag vom 1. Juli 1984 vereinbarten die Streitteile in einer Zusatzvereinbarung unter anderem auch die Zahlung einer Betriebsergebnisprämie an den Kläger mit Fälligkeit nach End... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.04.1988

RS OGH 1988/4/27 9ObA76/88

Norm: ASGG §101 Abs1 Z3
Rechtssatz: Das nunmehr zur Entscheidung berufene OLG ist an die Rechtsansicht des Aufhebungsbeschlusses der früheren zweiten Instanz gebunden. Entscheidungstexte 9 ObA 76/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 9 ObA 76/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085846 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1988

RS OGH 1988/4/27 9ObA76/88

Norm: ASGG §101 Abs1 Z3
Rechtssatz: Das nunmehr zur Entscheidung berufene OLG ist an die Rechtsansicht des Aufhebungsbeschlusses der früheren zweiten Instanz gebunden. Entscheidungstexte 9 ObA 76/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 9 ObA 76/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0085846 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1988

TE OGH 1987/9/30 14ObA84/87

Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 2. November 1964 bis 8. April 1983 als Angestellter beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Seine mit vorliegender Klage geltend gemachten entlassungsabhängigen Ansprüche wurden bereits rechtskräftig abgewiesen. Im Revisionsverfahren ist nur mehr die vom Berufungsgericht zugesprochene "Urlaubsabfindung" strittig. Dazu brachte der Kläger in der Klage vor, daß ihm eine "Urlaubsentschädigung" für 44 Werktag... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.09.1987

RS OGH 1987/9/30 14ObA84/87, 9ObA45/87, 6Ob264/99p, 10ObS326/02t, 7Ob103/12s

Norm: ASGG §101 Abs1 Z1GOG §89 Abs1ZPO §505 Abs1
Rechtssatz: Die Revisionsfrist bleibt gewahrt, wenn die Revision rechtzeitig an das nach dem Zeitpunkt der Urteilsfällung maßgeblichen Vorschriften zuständige Gericht adressiert und zur Post gegeben wird. Entscheidungstexte 14 ObA 84/87 Entscheidungstext OGH 30.09.1987 14 ObA 84/87 9 ObA 45/8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1987

RS OGH 1987/9/30 14ObA84/87, 9ObA45/87, 6Ob264/99p, 10ObS326/02t, 7Ob103/12s

Norm: ASGG §101 Abs1 Z1GOG §89 Abs1ZPO §505 Abs1
Rechtssatz: Die Revisionsfrist bleibt gewahrt, wenn die Revision rechtzeitig an das nach dem Zeitpunkt der Urteilsfällung maßgeblichen Vorschriften zuständige Gericht adressiert und zur Post gegeben wird. Entscheidungstexte 14 ObA 84/87 Entscheidungstext OGH 30.09.1987 14 ObA 84/87 9 ObA 45/8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1987

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