Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art129, Art144, Art141 Abs1 litjAlVG VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 129 heute B-VG Art. 129 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 129 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2018 zuletzt geände... mehr lesen...
1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice vom 24. März 2025 und damit gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde. Weder Art144 B-VG – dieser bezieht sich nur auf Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte (Art129 B-VG) – noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Zuständigkeit ein, Bescheide von Verwaltungsbehörden auf Grund einer an ihn gerichteten Beschwerde zu überprüfen. Auch ein Fall des Art141 Abs1 litj B-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B722/96 eine Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: römisch eins.1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B722/96 eine Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Der Beschwerdeführer stellte, nachdem er seinen Arbeitsplatz verloren hatte, am 30. Oktober 1995 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Innsbruck einen Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld. D... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsumfang B-VG Art140 Abs5 / Fristsetzung B-VG Art140 Abs6 AlVG §36a AlVG §36b AlVG §12 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 ... mehr lesen...