Index
10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art129, Art144, Art141 Abs1 litjLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Arbeitsmarktservice mangels ZuständigkeitRechtssatz
Weder Art144 B?VG – dieser bezieht sich nur auf Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte – noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem VfGH die Zuständigkeit ein, Bescheide von Verwaltungsbehörden (hier: AMS) auf Grund einer an ihn gerichteten Beschwerde zu überprüfen. Auch ein Fall des Art141 Abs1 litj B?VG liegt nicht vor.
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen offenbarer Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Arbeits- u Sozialgerichtsbarkeit, VfGH / Zuständigkeit, Parteistellung Arbeitsrecht, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2025:E1122.2025Zuletzt aktualisiert am
12.09.2025