Entscheidungsgründe: I. Der Verwaltungsgerichtshof beantragt (a) festzustellen, daß §36 Abs3 litB sublit. a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. 609 (AlVG), später als erster und zweiter Satz der sublit. a in der Stammfassung verfassungswidrig und Abs1 des §6 der Notstandshilfeverordnung, BGBl. 352/1973 (NHV) in der Stammfassung sowie Abs3 in der Stammfassung und in der Fassung der Novelle BGBl. 319/1988 gesetzwidrig waren, und (b) §36 Abs3 litB sublit. a AlVG in der F... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs2NotstandshilfeV §6AlVG §36 Abs3 litB sublita
Leitsatz: Keine Gleichheitswidrigkeit des §36 AlVG bzw keine Gesetzwidrigkeit
des §6 NotstandshilfeV hinsichtlich der Anrechnung des den
Freibetrag übersteigenden Einkommens von Angehörigen (Ehepartnern
oder Lebensgefährten) bei Bemessung der Notstandshilfe Rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim VwGH sind Verfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Landesarbeitsamtes Wien und des Landesarbeitsamtes Steiermark anhängig, mit denen Anträgen auf Gewährung der Notstandshilfe mangels Notlage nicht Folge gegeben wurde. Die Behörden stützten ihre Bescheide unter anderem auf §4 Abs1 litb der Notstandshilfeverordnung, BGBl. 352/1973. Nach dieser Bestimmung sei eine Notlage nicht anzunehmen, wenn der Eh... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzNotstandshilfeV, BGBl 352/1973 §4AlVG §36 Abs3
Leitsatz: ArbeitslosenversicherungsG, §36 Abs3 lita sublit. c; V des
Bundesministers für Soziale Verwaltung betreffend Richtlinien für
die Gewährung der Notstandshilfe,BGBl. 352/1973, §4 Abs1 lit
b; unterschiedliche Behandlung von männlichen und weiblichen ASt.
auf Gewährung von Notstandshilfe gleichhe... mehr lesen...