Norm: ZPO §64 Abs1 Z3ZPO §506 Abs1 Z4 D
Rechtssatz: Wurde zur vorläufig unentgeltlichen Wahrung der Rechte einer Partei und zur Abfassung der Berufung ein Armenvertreter bestellt, so ist dieser auch befugt, für die arme Partei die Revision zu erheben. Entscheidungstexte 6 Ob 237/61 Entscheidungstext OGH 23.06.1961 6 Ob 237/61 Veröff: EvBl 1961/407 S 521 ... mehr lesen...
Norm: RAO §28 lithRAO §34 Abs4ZPO §30ZPO §64 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Bestellung zum Vertreter durch die Rechtsanwaltskammer gemäß § 28 lit h RAO begründet noch kein Vollmachtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Klienten des Vertretenen Anwaltes. Entscheidungstexte 1 Ob 725/50 Entscheidungstext OGH 14.02.1951 1 Ob 725/50 Veröff: SZ 24/39 = EvBl 1951/123 S 174 ... mehr lesen...
Norm: RAO §28 lithRAO §34 Abs4ZPO §30ZPO §64 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Bestellung zum Vertreter durch die Rechtsanwaltskammer gemäß § 28 lit h RAO begründet noch kein Vollmachtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Klienten des Vertretenen Anwaltes. Entscheidungstexte 1 Ob 725/50 Entscheidungstext OGH 14.02.1951 1 Ob 725/50 Veröff: SZ 24/39 = EvBl 1951/123 S 174 ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 9. November 1950 hat das Erstgericht die Klage wegen entschiedener Streitsache zurückgewiesen. Das Rekursgericht hat mit dem angefochtenen Beschluß die erstgerichtliche Entscheidung aufgehoben und dem Erstgerichte die Fortsetzung des gesetzlichen Verfahrens aufgetragen. Gegen diesen Beschluß hat die beklagte Partei Revisionsrekurs erhoben. Der Oberste Gerichtshof wies den Revisionsrekurs zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: ... mehr lesen...