Entscheidungen zu § 59 Abs. 1 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1996/11/28 2Ob2388/96g

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Entscheidung | OGH | 28.11.1996

RS OGH 1996/11/28 2Ob2388/96g

Norm: ZPO §19 Abs1 IAZPO §59 Abs1
Rechtssatz: Der Antrag auf Erlag einer Sicherheitsleistung für Prozeßkosten ist nur rechtzeitig, wenn er im Gerichtshofverfahren in der ersten Tagsatzung oder in der direkt aufgetragenen Klagebeantwortung gestellt wird. Ein von einem danach beitretenden Nebenintervenienten gestellter Antrag ist verspätet, da dieser den Rechtsstreit in der Lage annehmen muß, in welcher sich derselbe zur Zeit seines Beitrittes be... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1996

RS OGH 1982/3/23 5Ob563/82

Norm: ZPO §58ZPO §59 Abs1
Rechtssatz: Der Antrag nach § 58 ZPO muß bei der dem Eintritt des die Kautionspflicht bedingenden objektiven Tatbestandes unmittelbar nachfolgenden Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung gestellt werden. Auf den Zeitpunkt der Kenntnis dieses Tatbestandes kommt es dabei nicht an. Entscheidungstexte 5 Ob 563/82 Entscheidungstext OGH 23.03.1982 5 Ob 563/82 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1982

RS OGH 1967/2/15 3Ob9/67

Norm: ZPO §59 Abs1
Rechtssatz: Der Antrag auf Sicherheitsleistung für Prozeßkosten kann im bezirksgerichtlichen Verfahren bei Beginn der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung (spätestens vor dem mündlichen Vortrag eines vorbereitenden Schriftsatzes, worin bereits zum Klagsvorbringen Stellung genommen wurde,) gestellt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 9/67 Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.1967

RS OGH 1962/9/11 8Ob251/62

Norm: ZPO §59 Abs1ZPO §440
Rechtssatz: Wird im bezirksgerichtlichen Verfahren keine erste Tagsatzung nach § 239 ZPO, sondern sogleich die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung angeordnet, dann muß jedenfalls bei der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung der Antrag auf Sicherheitsleistung gestellt werden. Er kann auch dann nicht bei Beginn der zweiten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung gestellt werden, wenn sich die b... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.09.1962

RS OGH 1934/6/28 4Ob256/34

Norm: ZPO §59 Abs1ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Der Antrag auf Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten muß bei der ersten Tagsatzung bei dem zunächst angerufenen Gerichte gestellt werden. Ein erst bei dem nach § 261 Abs 6 ZPO einschreitenden Gericht erhobener diesbezüglicher Antrag ist verspätet. Entscheidungstexte 4 Ob 256/34 Entscheidungstext OGH 28.06.1934 4 Ob 256/34 Veröff: S... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1934

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