Norm: ZPO §544 Abs2ZPO §545 Abs1
Rechtssatz: Während der Dauer einer gemäß § 545 Abs 1 ZPO erfolgten Unterbrechung des Revisionsverfahrens ist über das vorgelegte Rechtsmittel nicht zu entscheiden, und sind die Akten dem Erstgericht zurückzustellen. Entscheidungstexte 4 Ob 2014/96x Entscheidungstext OGH 26.03.1996 4 Ob 2014/96x 7 Ob 91/19m ... mehr lesen...
Norm: ZPO §545 Abs1
Rechtssatz: Ist der in der Berufung gestellte "Unterbrechungsantrag" nur als Hinweis auf den - gemäß § 545 Abs 1 ZPO richtigerweise - in der Wiederaufnahmsklage erhobenen Antrag auf Unterbrechung des Berufungsverfahrens aufzufassen, steht ein solcher Hinweis aber der Sachentscheidung über eine Berufung nicht entgegen. Entscheidungstexte 4 Ob 526/92 Entscheidungste... mehr lesen...