RS OGH 1992/5/26 4Ob526/92

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Veröffentlicht am 26.05.1992
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Norm

ZPO §545 Abs1

Rechtssatz

Ist der in der Berufung gestellte "Unterbrechungsantrag" nur als Hinweis auf den - gemäß § 545 Abs 1 ZPO richtigerweise - in der Wiederaufnahmsklage erhobenen Antrag auf Unterbrechung des Berufungsverfahrens aufzufassen, steht ein solcher Hinweis aber der Sachentscheidung über eine Berufung nicht entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0044654

Dokumentnummer

JJR_19920526_OGH0002_0040OB00526_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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