Norm
ZPO §545 Abs1Rechtssatz
Ist der in der Berufung gestellte "Unterbrechungsantrag" nur als Hinweis auf den - gemäß § 545 Abs 1 ZPO richtigerweise - in der Wiederaufnahmsklage erhobenen Antrag auf Unterbrechung des Berufungsverfahrens aufzufassen, steht ein solcher Hinweis aber der Sachentscheidung über eine Berufung nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0044654Dokumentnummer
JJR_19920526_OGH0002_0040OB00526_9200000_001