RS OGH 1996/3/26 4Ob2014/96x, 7Ob91/19m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.1996
beobachten
merken

Norm

ZPO §544 Abs2
ZPO §545 Abs1

Rechtssatz

Während der Dauer einer gemäß § 545 Abs 1 ZPO erfolgten Unterbrechung des Revisionsverfahrens ist über das vorgelegte Rechtsmittel nicht zu entscheiden, und sind die Akten dem Erstgericht zurückzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0093834

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten