Begründung: Der Verpflichtete behauptet in seinem Aufschiebungsantrag zusammengefasst, er habe sich aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten im Zeitraum der Einbringung der Aufkündigung und der Erlassung/Zustellung des Übergabsauftrags in einem körperlichen und seelischen Ausnahmezustand befunden, weshalb er behördlichen Schriftstücken mit für ihn ungewohnten Inhalten und Formulierungen nicht die hinreichende Aufmerksamkeit aufzubringen vermocht habe. Er macht damit geltend, er sei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fichtenau, Dr. Grohmann, Dr. E. Sole und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Eduard W*****, p.A. *****, vertreten durch Dr. Karl König, Rechtsanwalt in Klosterneuburg, wider die beklagte Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Thomas J. Ruza, Rechtsanwalt in Wien, wegen Nichtigkeit einer Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 Z2ZPO §529 Abs2 BIIZPO §534 Abs2 Z2ZPO §534 Abs3EO §7 Abs3 Ea
Rechtssatz: Unter Rechtskraft im Sinn des § 529 Abs 1 Z 2 und Abs 2 und des § 534 Abs 2 Z 2 und Abs 3 ZPO ist die formelle Rechtskraft zu verstehen, die auch dann eintritt, wenn die Prozessunfähigkeit der Partei nicht erkannt wurde. Die Partei, die ihre Prozessunfähigkeit behauptet, kann mit dem ihr zu Gebote stehenden ordentlichen Rechtsmittel den Nichtigkeitsgru... mehr lesen...
Norm: ZPO §529 Abs1 Z2ZPO §529 Abs2 BIIZPO §534 Abs2 Z2ZPO §534 Abs3EO §7 Abs3 Ea
Rechtssatz: Ausführungen zur Entwicklung der sowie Überlegungen zu den § 529 ZPO und § 534 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 6/01s Entscheidungstext OGH 18.12.2001 1 Ob 6/01s Verstärkter Senat; Veröff: SZ 74/200 6 Ob 127/03z Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 G5ZPO §534 Abs3
Rechtssatz: Die Frist des § 534 Abs 3 ZPO ist auf Wiederaufnahmsklagen gegen Urteile, mit denen die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind festgestellt wurde, nicht anzuwenden (8 Ob 599/92). Entscheidungstexte 2 Ob 605/93 Entscheidungstext OGH 09.12.1993 2 Ob 605/93 2 Ob 557/95 Entscheidungstext OGH 24.... mehr lesen...
Begründung: Der 1953 außer der Ehe geborene Beklagte brachte nach seiner Geburt, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, im Verfahren C 52/53 des BG Neuhofen an der Krems eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltsleistung gegen den nunmehrigen Kläger ein. Im dortigen Verfahren bestritt dieser zwar das Klagebegehren, gestand aber in der Folge einen Geschlechtsverkehr mit der Mutter des Kindes zu, anerkannte in der mündlichen Streitverhandlung vom 30.9.1953 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z7 AZPO §530 Abs1 Z7 G5ZPO §534 Abs3
Rechtssatz: Bei verfassungskonformer Gesetzanwendung kann die vom Gesetzgeber des ueKindG erklärtermaßen angestrebte Gleichheit der Anfechtungsmöglichkeit beider Instrumente der Vaterschaftsfeststellung (§ 163b ABGB) nur im Wege der teleologischen Reduktion der Vorschriften zur Wiederaufnahmsklage durch Nichtanwendung des § 534 Abs 3 ZPO auf Wiederaufnahmsklagen gegen Urteile, mit denen d... mehr lesen...