Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Gabriele Griehsel (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Stefan Jöchtl (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Brigitte S*****, vertreten durch Dr. Helmut Graupner, Rechtsanwalt in... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Franz Josef S*****, geboren am 9. August 1925, *****, über die als „Gegenvorstellung, Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Wiederaufnahmeklage" bezeichnete Eingabe und den außerordentlichen Revisionsrekurs des Ariel Z*****, Rechtsan... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei B*****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, wider die verpflichtete Partei H***** GmbH, *****, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Dr. Nikolaus Topic-Matut... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.: Mit Beschluss vom 13. Dezember 2005, AZ 5 Ob 278/05a, wurde der außerordentliche Revisionsrekurs der Antragsgegner wegen Verspätung zurückgewiesen, weil er nach dem Akteninhalt am 25. November 2005 beim Bezirksgericht Hallein persönlich überreicht worden war, die Rechtsmittelfrist jedoch bereits mit Ablauf des 24. 11. 2005 geendet hatte. Nunmehr haben die Antragsgegner durch Vorlage eines Postaufgabescheins, einer B... mehr lesen...
Begründung: Zu 1): Mit Beschluss vom 12. 10. 2004, AZ 1 Ob 213/04m, wurde die Revision der Beklagten zurückgewiesen, weil das Berufungsurteil bereits am 8. 4. 2004 zugestellt worden war, die Revision jedoch erst am 7. 5. 2004, also nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, beim Erstgericht überreicht worden sei. Nunmehr haben die Beklagten durch Vorlage eines Postaufgabescheins sowie einer schriftlichen Auskunft des Postamts Feldbach nachgewiesen, dass die Revision bereits am 6. 5. zur P... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 5. 2004 (ON 169) hat der Oberste Gerichtshof den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters gegen den Beschluss des Rekursgerichts vom 19. 11. 2003 (ON 156) als verspätet zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof ging davon aus, dass der Beschluss des Rekursgerichts dem Vater am 14. 1. 2004 zugestellt und das Rechtsmittel erst am 30. 1. 2004 zur Post gegeben wurde. Im Akt befindet sich die laut Telefaxkennung am 28. 1. 2004 um 15:35 Uhr an das Ers... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Beschluss des erkennenden Senates vom 10. Juli 2003 wurden die Revision der klagenden Partei und die Revisionsbeantwortung der beklagten Partei zurückgewiesen. Die Zurückweisung der Revisionsbeantwortung erfolgte, weil sie laut dem vom Erstgericht über den Poststempel aufgenommenen Vermerk erst am 3. 6. 2003, also nach Ablauf der First des § 507a Abs 1 ZPO, zur Post gegeben worden war. Mit Beschluss des erkennenden... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.: Mit Beschluss des erkennenden Senates vom 22. Mai 2002 wurde die außerordentliche Revision des Beklagten gegen das am 26. März 2002 zugestellte Berufungsurteil als verspätet zurückgewiesen, weil sie erst am 24. April 2002, also nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, zur Post gegeben worden war. Nunmehr hat der Beklagte eine "Sendebestätigung" vorgelegt, wonach das Rechtsmittel bereits am 23. April 2002, 18.17 Uhr, b... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 20. 12. 2001, GZ 6 Ob 301/01h, wurde die außerordentliche Revision des Klägers zurückgewiesen, weil sie gegen das am 12. 10. 2001 zugestellte Urteil des Berufungsgerichtes erst am 19. 11. 2001, also nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, zur Post gegeben worden sei. Nunmehr hat der Kläger durch Vorlage der mit dem Eingangsvermerk seines Vertreters versehenen ersten Seite der Ausfertigung des zweitinstanzlichen Urteiles und dem Hinweis auf den (gerade noch... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.) Mit Beschluss vom 26. April 2001, GZ 2 Ob 194/00v wurde die Revision der klagenden Parteien zurückgewiesen, weil die Revision gegen das am 21. April 2000 zugestellte Berufungsurteil erst am 21. Mai 2000, also nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zur Post gegeben wurde. Rechtliche Beurteilung Nunmehr haben die klagenden Parteien durch Vorlage eines "Sendeberichtes" nachgewiesen, dass die Revision bereits am 19. Mai 2000 um 18 Uhr ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Erstgerichts mit der
Begründung: als verspätet zurück, daß dieses Urteil dem Beklagtenvertreter am 24.11.1997 zugestellt, die Berufung dagegen am 23.12.1997, also erst nach Ablauf der vierwöchigen Berufungsfrist zur Post gegeben worden sei. Der dagegen von der Beklagten erhobene Rekurs ist jedenfalls zulässig (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 3 zu § 519) und auch a... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 Abs1 ZPO §522 Abs1 ZPO § 419 heute ZPO § 419 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 419 gültig von 16.08.1922 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 532/1922 ZPO § 522 heute... mehr lesen...
Begründung: zu 1.): Rechtliche Beurteilung Mit Beschluß vom 14.3.1995, 5 Ob 508/95, wurde aus Anlaß der Revision des Beklagten das angefochtene Urteil und das diesem vorangegangene Rechtsmittelverfahren als nichtig aufgehoben und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Hiebei ging der erkennende Senat nach der Aktenlage im Hinblick auf einen entsprechenden Vermerk davon aus, daß die Berufung am 8.2.1994 überreicht worden war. Da die Berufungsfrist darnach a... mehr lesen...
Norm: ZPO §522 Abs1 ZPO § 522 heute ZPO § 522 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 522 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Durch diese ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den auf Schadenersatz- und Mietzinsforderungen gegen die Verlassenschaft von insgesamt S 87.154,02 gestützten Antrag der Rechtsmittelwerberin auf Absonderung der Verlassenschaft nach § 812 ABGB ab (ON 98). Der Beschluß wurde dem rechtsfreundlichen Vertreter der Absonderungsgläubigerin am 24.3.1992 zugestellt. Der gegen den erstgerichtlichen Beschluß erhobene Rekurs wurde nach der Aktenlage am 8.4.1992 beim Erstgericht überreicht. Das Rekursger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte zunächst die Feststellung, die beklagte Partei habe von Walter und Juliane H***** die in einem Anhang zu einem Kaufvertrag vom 11. 1. 1970 und 28. 4. 1970 angeführten Gegenstände unredlich erworben. In der Folge stellte sie das Eventualbegehren, es werde feststgestellt, dass ein rechtskräftiger und rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Walter und Juliane H***** und der beklagten Partei, mit welchem die beklagte Partei die in dem Verzeichnis A... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger die Nichtigerklärung des zwischen ihm und der Beklagten am 26. 3. 1981 in der Notariatskanzlei Dr. Justus Merth in Graz errichteten Notariatsaktes. Die Beklagte sei schuldig, in die Aufhebung dieses Notariatsaktes einzuwilligen und zu bewilligen, dass auf ihrer ideellen Hälfte der Liegenschaft EZ ***** das Eigentumsrecht für den Kläger einverleibt werde. Die Beklagte erschien bei der ersten Tagsatzung am 16. 4. 1984 ohne ... mehr lesen...
Norm: ZPO §522 Abs1 ZPO §528 Abs2 J ZPO § 522 heute ZPO § 522 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 522 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 528 heu... mehr lesen...
Norm: JN §3 JN §4 ZPO §522 Abs1 JN Art. 32 § 3 heute JN Art. 32 § 3 gültig ab 01.01.2005 JN Art. 18 § 4 heute JN Art. 18 § 4 gültig ab 01.01.2010 ... mehr lesen...
Der Beklagte wurde mit Versäumungsurteil vom 19. 3. 1984 zur Zahlung von 200 000 S sA an die klagende Partei schuldig erkannt, weil er die Klagebeantwortung nicht rechtzeitig überreichte. Das Versäumungsurteil wurde am 26. 3. 1984 der Ehegattin des Beklagten als Ersatzempfängerin zugestellt, weil der Beklagte nicht zu Hause war. Erst am nächsten Morgen übergab jene dem Beklagten die Sendung. Der vom Beklagten gegen das Versäumungsurteil gemäß §§ 397 a, 398 Abs. 1 ZPO am 10. 4. 1984... mehr lesen...
Das Erstgericht trug, ohne eine erste Tagsatzung anzuberaumen, dem Beklagten, die Beantwortung der am 17. 5. 1983 erhobenen Klage mit schriftlichem Beschluß auf (§ 243 Abs. 4 ZPO idF BGBl. 1983/135) und bestimmte eine Frist von vier Wochen. Die Klagebeantwortung wurde nicht rechtzeitig überreicht. Die Kläger beantragten die Erlassung des Versäumungsurteiles (§ 243 Abs. 4 letzter Satz ZPO idF BGBl. 1983/135 und § 398 Abs. 1 ZPO). Das Erstgericht trug, ohne eine erste Tagsatzung anzu... mehr lesen...