Begründung: Mit Beschluss vom 3. April 2009 setzte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung des Vaters herab, wies jedoch sein Mehrbegehren auf gänzliche Enthebung ab. Nach dem Rückschein hätte der Vater als „Empfänger“ den Beschluss am 8. April 2009 übernommen. Gegen den Beschluss des Erstgerichts vom 3. April 2009 erhob der Vater den Rekurs, den er am 24. April 2009 zur Post gab. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht diesen Rekurs als verspätet zurück u... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte einen Rechtsanwalt zum einstweiligen Sachwalter für den Betroffenen. Diesem wurde der Beschluss am 13. 3. 2009 zugestellt. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des einstweiligen Sachwalters durch Einschränkung bzw Präzisierung seines Aufgabenkreises teilweise Folge, wies den Rekurs des Betroffenen als verspätet zurück und erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für nicht zulässig. Gegen die Zurückweisung seines Rechtsmittels richtet sich der „Re... mehr lesen...
Begründung: Helga T*****wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Floridsdorf vom 10.5.1982 gemäß § 1 Abs.2 EntmO beschränkt entmündigt, Dipl.Sozialarbeiter Günther H*****wurde zu ihrem Kurator und in der Folge zum Sachwalter gemäß § 273 Abs.3 Z 1 ABGB zur Besorgung aller Angelegenheiten bestellt (ON 65). Helga T*****bezieht nach wie vor eine Invaliditätspension einschließlich des Hilflosenzuschusses in Höhe von monatlich ungefähr S 8.000,--. Sie erhält von Edith G*****monatlich S... mehr lesen...
Begründung: Nach dem vom Erstgericht als bescheinigt angenommenen Sachverhalt wurde dem Gekündigten die Aufkündigung vom 8.3.1991 nach einem ersten erfolglosen Zustellversuch am 14.3.1991, bei dem im Postbrieffach des Gekündigten die Aufforderung hinterlassen wurde, am 15.3.1991 anwesend zu sein, nach neuerlichem Nichtantreffen des Gekündigten und unter Hinterlassung einer Hinterlegungsanzeige wiederum im Postbrieffach des Gekündigten noch am gleichen Tag durch Hinterlegung beim Zus... mehr lesen...
Norm: ZPO §473ZPO §509 Abs3ZPO §523ZPO §526 Abs1
Rechtssatz: In aus verfassungsrechtlichen Erwägungen gebotener Anwendung des § 509 Abs 3 ZPO auch auf das Rechtsmittelverfahren vor den Rekursgerichten muss den Parteien zur Wahrung des rechtlichen Gehörs Gelegenheit gegeben werden, zu den Ergebnissen der Erhebungen oder Beweisaufnahmen Stellung zu nehmen. Falls sie nicht zur einer Vernehmung geladen werden, sind ihnen die Ergebnisse der Erhebung... mehr lesen...
Norm: ZPO §106ZPO §505 Abs2ZPO §509 Abs3ZPO §526 C1
Rechtssatz: Zur Prüfung der Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels kann der OGH selbst Erhebungen durchführen. Entscheidungstexte 4 Ob 14/78 Entscheidungstext OGH 07.03.1978 4 Ob 14/78 6 Ob 711/78 Entscheidungstext OGH 14.02.1979 6 Ob 711/78 Beisatz: Und die Ergebnisse selbst würdigen. ... mehr lesen...