Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat (ZIK 1998,205; ZIK 1999,22, EvBl 1999/69; 8 Ob 285/98i; 8 Ob 339/98f ua), treten auch nach neuer Rechtslage (IRÄG 1997) in allen Fällen, in denen die öffentliche Bekanntmachung eines Beschlusses vorgeschrieben ist, die Folgen der Zustellung an alle Beteiligten bereits mit der öffentlichen Bekanntmachung ein, unabhängig davon, ob und wann eine besonder... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, dass auf Grund des Mietvertrages vom 9. 1. 1989 und der Vereinbarung vom 16. 12. 1994 zwischen den Parteien hinsichtlich eines bestimmten Mietobjekts ein Bestandverhältnis bestehe. Die Beklagte wendete dagegen im Wesentlichen ein, der Mietvertrag vom 9. 1. 1989 sei nicht rechtswirksam zustandegekommen, weil der für die Eigentümerin einschreitende Hausverwalter gegen deren ausdrücklichen Willen gehandelt und seine Vollmacht üb... mehr lesen...
Begründung: Mit gemäß § 545 Abs 3 Geo. mehrgliedrigem Urteil vom 29. September 1999 erkannte das Erstgericht (im zweiten Rechtsgang), dass die Klagsforderung (von ausgedehnt S 149.137,091 sA) mit S 14.868 zu Recht und die vom Beklagten (in Höhe von S 340.000) eingewendete Gegenforderung bis zur Höhe der Klagsforderung ebenfalls zu Recht besteht (Punkte 1. und 2. des Spruches). Trotzdem sprach es im Punkt 3. seines Spruches aus, dass die beklagte Partei schuldig sei, der klagenden... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte zuletzt S 356.447,08 brutto (aus dem Titel offenen laufenden Entgelts, der Urlaubsentschädigung sowie der Abfertigung) samt 4,5 % gestaffelter Zinsen. Mit Urteil vom 25. 5. 1999 erkannte das Erstgericht die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand für schuldig, der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters binnen 14 Tagen S 150.000 brutto samt 4,5 % Zinsen aus S 76.368 vom 12. 9. 1997 bis 30. 11. 1997, aus S 101.824 vom 1. 12. 1997 bis 31... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab im zweiten Rechtsgang dem auf § 1330 Abs 2 ABGB und § 78 UrhG gestützten Schadenersatzbegehren des Klägers insoweit statt, als es die erst- und die drittbeklagte Partei zur Zahlung des noch strittigen Betrages von 147.292,96 S verpflichtete. Hinsichtlich der zweitbeklagten Partei wies es das Klagebegehren (rechtskräftig) ab. Das gegen die erstbeklagte Partei gerichtete Begehren auf Widerruf und Veröffentlichung des Widerrufs war bereits im erst... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Urteil des Berufungsgerichts vom 8. 1. 1999 wurde mit Beschluß vom 29. 1. 1999 berichtigt. Der Berichtigungsbeschluß wurde den Parteienvertretern jeweils am 5. 2. 1999 zugestellt, und zwar jeweils mit dem Ersuchen, die Urteilsausfertigungen binnen 14 Tagen zur Berichtigung vorzulegen. Mit dieser Zustellung begann die vierwöchige Rechtsmittelfrist des § 505 Abs 2 ZPO zu laufen. Die erst am 16. 4. 1999 zur Post g... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger stellten als bücherliche Eigentümer von Grundstücken, die sie in ihrer Klage vom 28. 7. 1997 genauer bezeichneten, Feststellungsbegehren und Leistungsbegehren über die ein Grundstück der Beklagten belastende Dienstbarkeiten, und zwar a) die Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens, Reitens und Viehtreibens (im folgenden Gehservitut genannt) und b) die Dienstbarkeit der Verlegung und Erhaltung einer Abwasserleitung. Über die zweitgenannte Dienstbarkeit wurde ber... mehr lesen...
Begründung: Über Rechtshilfeersuchen des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien als Verlassenschaftsgerichtes vom 20. 3. 1998, 2 A 165/97m-77, ließ das Bezirksgericht Innsbruck betreffend eine Eigentumswohnung des Erblassers in Seefeld durch einen gerichtlich beeideten Bausachverständigen ein Schätzgutachten erstellen. Danach beträgt der Zeitwert der Wohnung S 2,200.000,--. Mit der Behauptung, dieser Schätzwert sei bei weitem überhöht, tatsächlich übersteige der Verkehrswert der ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte S 325.920 brutto (aus dem Titel der Kündigungsentschädigung, anteiliger Sonderzahlungen zur Kündigungsentschädigung, der Abfertigung in Höhe von drei Monatsentgelten und Urlaubsentschädigung) sowie S 5.627 netto an zu Unrecht einbehaltenem Gehalt, jeweils zuzüglich 12 % Zinsen seit 1. 2. 1995. Unmittelbar vor Schluß der mündlichen Streitverhandlung (AS 115) schränkte der Kläger sein Zinsenbegehren auf 6 % p.a. ein. In dieser Höhe wurde es von de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Berufungsgericht die von der beklagten Partei gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Zell am See vom 3. 4. 1998, GZ 2 C 652/96-13, erhobene Berufung, als verspätet zurückgewiesen, weil das bekämpfte Ersturteil den Rechtsvertretern der beklagten Partei am 10. 4. 1998 (Karfreitag) zugestellt, die dagegen erhobene Berufung nach Ablauf der Berufungsfrist am 8. 5. 1998 nämlich am... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab mit der den Parteienvertretern am 30. September 1997 zugestellten Entscheidung dem Klagebegehren mit einem Teilbetrag von S 6.847,20 sA statt und wies das Mehrbegehren von S 11.722,59 sA ab. Im
Spruch: dieses Urteiles war zwar eine Kostenentscheidung nicht enthalten. In der
Begründung: der Entscheidung findet sich aber der Hinweis, daß sich die Kostenentscheidung auf § 43 Abs 1 ZPO
Gründe: , der Kläger mit 3/8 seines Anspruches durchgedrungen sei u... mehr lesen...
Begründung: Am 24.6.1997 wurde eine Ausfertigung des klageabweisenden Urteils des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien vom 22.8.1996, 7 Cgs 167/94p-27, und des Bescheides des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 17.6.1997 über die Bestellung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Verfahrenshilfe dem für den Kläger bestellten Verfahrenshelfer zugestellt. Dessen Substitutin adressierte die Berufung gegen das Ersturteil direkt an das Berufungsgericht und gab sie am 21.7.1997 zur... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Urteil vom 11.2.1997 das auf Zahlung von S 38.630,70 sA gerichtete Klagebegehren ab. Diese Entscheidung wurde den Parteien am 18.2.1997 zugestellt. Mit Beschluß vom 26.2.1997 wurde das Ersturteil amtswegig berichtigt, weil aufgrund eines technischen Fehlers bei der Herstellung der den Parteien zugestellten Urteilsausfertigungen jeweils die letzten zwei Textzeilen der Seiten 1 bis 4 der Urschrift des Urteils nicht abgedruckt worden waren. ... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23.2.1995 fand in dem Unternehmen, dessen Arbeitnehmer unter anderem der Kläger ist, die Wahl des Beklagten statt. Im Hinblick auf die betrieblichen Besonderheiten - alle Wahlberechtigten leisten ihre Dienste außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers - wurde die Wahl durch Briefwahl vorgenommen. Zur Vermeidung von Kosten wurden die Wahlkarten den Wahlberechtigten nicht mittels eingeschriebener Briefsendung zugesandt. Die Verlautbarung des (berichtig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsprechung hat § 521a ZPO unter anderem auf Beschlüsse analog angewandt, mit denen der Fortbestand eines ehedem unzweifelhaft rechtmäßig begründeten Prozeßrechtsverhältnisses verneint wurde, wobei jeweils die definitive Ablehnung einer meritorischen Streitentscheidung maßgebend war (6 Ob 641/86; 9 ObA 236/93; RZ 1996/71; 1 Ob 2066/96x). In diesen Fällen soll die Möglichkeit bestehen, den Gegner zu hören, we... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit dem am 4.1.1996 dem Klagevertreter zugestellten Urteil die Klage zur Gänze ab. Im
Spruch: dieser Entscheidung unterblieb eine Kostenentscheidung über die rechtzeitig verzeichneten Kosten der beklagten Parteien. Es erfolgte auch keine Entscheidung über das zu 2 C 165/95 vom Erstbeklagten gegen den Kläger und eine Versicherung erhobene Begehren. (Das Erstgericht hatte die beiden Verfahren verbunden.) Mit Beschluß vom 12.1.1996 berichtigte das ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 29.1.1996 verurteilte das Erstgericht die beklagten Parteien zur Zahlung von S 51.333,33 und wies das Mehrbegehren auf Zahlung von S 17.666,67 ab; es stellte fest, daß die beklagten Parteien dem Kläger zur ungeteilten Hand zu einem Drittel für alle künftigen Folgen und Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 11.8.1994 auf der P*****-Straße in T***** zu haften haben. Im Punkt 4 seiner Entscheidung verpflichtete das Erstgericht die beklagten Parteien zur un... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger macht aus einem Verkehrsunfall ein Begehren auf Schadenersatz sowie auf Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für Dauerfolgen auf der Grundlage des Alleinverschuldens der Erstbeklagten als Lenkerin des bei der zweitbeklagten Partei haftpflicht- versicherten Fahrzeuges geltend. Das Erstgericht hat in seiner Entscheidung unter Punkt 1.) dem Kläger einen restlichen Betrag von S 51.790,- zuerkannt, in Punkt 2.) ein Leistungsmehrbegehren von S ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hatte der Klägerin mit Dienstbarkeitsvertrag vom 30.11.1984 (samt Nachträgen) "auf immerwährende Zeiten und ohne Gegenleistung die Dienstbarkeit des unbeschränkten Gehens, Fahrens, Reitens und Viehtreibens über die Grundstücke 420/3, 421/3 und 421/5 der EZ 434 *****" eingeräumt. Mit ihrer am 2.12.1991 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin gestützt auf ihr Servitutsrecht die Entfernung eines Schrankens und einer Verkehrsampel, die ... mehr lesen...
Begründung: Die Entscheidung der zweiten Instanz, in welcher ausgesprochen worden war, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist (ON 17), wurde dem Vertreter der zur einstweiligen Sachwalterin bestellten Gattin des Betroffenen, Erika G*****, am Montag, dem 4.12.1995, zugestellt (AS 46). Der hiegegen (nach Vertreterwechsel) erhobene außerordentliche Revisionsrekurs wurde nicht an das Erstgericht, sondern direkt an den Obersten Gerichtshof gerichtet, wo er am Montag... mehr lesen...
Begründung: Das klagestattgebende Urteil des Erstgerichtes wurde der Beklagten zu Handen ihres Vertreters am 18.April 1995 zugestellt. Mit Schriftsatz vom 15.Mai 1995 gab die Beklagte dem Gericht bekannt, daß sie mittlerweile um Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang angesucht und das Vollmachtsverhältnis mit ihrem bisherigen Vertreter daher einvernehmlich aufgelöst habe. Am 10.Mai 1995 langte beim Bezirksgericht Hollabrunn, bei dem ein Exekutionsverfahren gegen die ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht (in Punkt I) den Rekurs des Verpflichteten als verspätet zurück, weil der angefochtene Beschluß des Erstgerichtes dem Vertreter des Verpflichteten am 7.11.1994 zugestellt, der dagegen erhobene Rekurs jedoch erst am 24.11.1994, somit nach Ablauf der 14-tägigen Rekursfrist (§ 78 EO, § 521 ZPO) dem Erstgericht überreicht worden sei. Das Rekursgericht sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit Urteil vom 24.6.1993 das von der nunmehr verpflichteten als klagender Partei gestellte Klagebegehren, die nunmehr betreibende als beklagte Partei zur Bezahlung von S 558.412,20 sA zu verurteilen, abgewiesen und die nunmehr verpflichtete Partei schuldig erkannt, der nunmehr betreibenden Partei die mit S 125.659,22 bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen zu ersetzen. Gegen dieses Urteil erhob die nunmehr verpflichtete Partei fristgerecht e... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses ist zutreffend (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses ist zutreffend (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil bei der Wiederaufnahmsklage der Streitgegenstand mit dem des wiederaufzunehmenden Verfahrens ident ist (vgl SZ 64/173 = EvBl 1992/95, 416 = Arb 10.198) und dieser den... mehr lesen...
Begründung: In einem vom Beklagten im Haus W*****, N*****straße 47, angemieteten Raum brach am 19.11.1986 ein Brand aus, weil vergessen worden war, die zur Trocknung von leicht brennbaren Räucherstäbchen verwendete Heizkanone abzuschalten. Die klagende Feuerversicherung begehrt vom Beklagten den Ersatz der von ihr erbrachten Versicherungsleistungen von S 228.460,--. Der Beklagte habe grob fahrlässig gehandelt. Der Beklagte beantragte die Klagsabweisung und wendete ein, daß er ... mehr lesen...
Begründung: In der Revision stellte der Erstkläger den Antrag, das Urteil des Erstgerichtes gemäß § 419 ZPO durch ergänzende Feststellungen zu berichtigen. In der Revision stellte der Erstkläger den Antrag, das Urteil des Erstgerichtes gemäß Paragraph 419, ZPO durch ergänzende Feststellungen zu berichtigen. Nach Zurückstellung der Akten durch den Obersten Gerichtshof berichtigte das Erstgericht das Urteil vom 15.7.1992 durch die Aufnahme ergänzender Feststellungen über die... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Minderheitseigentümerin begehrt von der beklagten Mehrheitseigentümerin des Hauses Graz, F*****straße 31, die Bezahlung von letztlich S 262.605,-- s.A. sowie die Feststellung, daß diese der Klägerin für alle künftigen Schäden, die aus der Vermietung des gesamten zweiten Obergeschoßes des genannten Hauses unter dem angebotenen Mietzins von S 34.587,-- entstehen, zu haften habe. Die beklagte Mehrheitseigentümerin habe die genannte Wohnung nicht der Kläge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht im Zuge einer erbrechtlichen Auseinandersetzung über den Nachlaß nach dem gemeinsamen Vater von ihrer Schwester, der Beklagten, ihren Pflichtteil mit folgendem Klagebegehren geltend: "Die beklagte Partei ist schuldig, zu Handen des Klagsvertreters den Betrag von S 100.000,-- samt 1,5 % kkm p.m. Verzugszinsen seit 26.9.1988, wobei diese Verzugszinsen vierteljährlich im Nachhinein zu den Quartalsterminen (31.3., 30.6., 30.9. und 31.12.) zu berech... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat im Zuge einer erbrechtlichen Auseinandersetzung mit seiner Schwester, der Beklagten, Schadenersatzansprüche wegen Verkürzung seines Pflichtteils geltend gemacht und folgendes Urteil begehrt: Die beklagte Partei sei schuldig, zu Handen des Klagsvertreters den Betrag von S 100.000 samt 1,5 % kkm p.m. Verzugszinsen seit 26. September 1988, wobei diese Verzugszinsen vierteljährlich im nachhinein zu den Quartalsterminen (31.März, 30.Juni, 30.September u... mehr lesen...