Norm: ZPO §464 Abs3 IIZPO §505 Abs2
Rechtssatz: Wird der während offener Revisionsfrist eingebrachte Verfahrenshilfeantrag abgewiesen, so wird die wegen der bereits erfolgten Zustellung einer Ausfertigung des Berufungsurteils an den letzten Prozessbevollmächtigten des Verfahrenshilfewerbers ausgelöste Revisionsfrist gemäß § 505 Abs 2 in Verbindung mit § 464 Abs 3 zweiter Satz ZPO mit Eintritt der Rechtskraft des Abweisungsbeschlusses neuerlich ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §7 Abs2ZPO §464 Abs3 IIZPO §505 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 464 Abs 3 zweiter Satz ZPO ist in Verbindung mit § 505 Abs 2 ZPO dahin auszulegen, dass die vierwöchige Revisionsfrist am Tag nach Eintritt der Rechtskraft des den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe unter Beigebung eines Rechtsanwalts abweisenden Beschlusses neuerlich zu laufen beginnt; sie endet mit dem Tag, der seiner Bezeichnung nach dem Tag des ... mehr lesen...