Norm: ZPO §482 Abs1 B2 ZPO §496 Abs3 ZPO §503 Z2 ZPO § 482 heute ZPO § 482 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 496 heute ZPO § 496 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. N... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung a) Auf die in der außerordentlichen Revision relevierte Frage des Erlöschens von Sicherungseigentum und des Ausschlusses von Einreden der beklagten Bank und Verwahrerin gegenüber dem Herausgabeanspruch des Sicherungseigentümers kommt es im vorliegenden Fall nicht an. Die Sicherungsübereignung setzt voraus, daß dem Gläubiger zu Sicherungszwecken ein Vollrecht an der Sache (vertraglich) eingeräumt wird und er damit ei... mehr lesen...
Norm: ZPO §473a ZPO §503 Z2 ZPO § 473a heute ZPO § 473a gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 473a gültig von 01.01.1998 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 503 heut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien begehrten die Räumung der Wohnung durch die beklagte Partei; sie brachten hiezu vor, sie hätten mit der beklagten Partei einen Mietvertrag geschlossen, wobei sie jedoch bei Vertragsabschluß über wesentliche Umstände durch die beklagte Partei absichtlich getäuscht worden seien. Bei Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse, die sich erst nach Mietvertragsabschluß herausgestellt hätten, hätten die klagenden Parteien den Mietvertrag mit der b... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war mit einem Geschäftsanteil von 39 % Komplementär der beklagten KG. Durch die am 25. 6. 1982 erfolgte Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen ist er aus dieser Gesellschaft ausgeschieden. Gegenstand des Unternehmens war im wesentlichen die Erzeugung und der Vertrieb alkoholfreier Getränke sowie der Vertrieb von Bier. Gemäß § 16 Abs 2 des Gesellschaftsvertrags sollte das dem ausscheidenden Gesellschafter zustehende Auseinandersetzungsguthaben so b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 20. 6. 1989 bis zum 26. 2. 1993 beim Beklagten als Tischler beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Mit der Behauptung, er sei unberechtigt entlassen worden, begehrte der Kläger zunächst S 83.044,96 sA an Kündigungsentschädigung (S 11.112,-), Lohnrest für zwei Wochen (15. 2. 1993 bis 26. 2. 1993; S 10.162,-), Abfertigung (S 48.114,96), Urlaubsentschädigung (S 5.556,-) und Spesenersatz für einen Arbeitseinsatz auf ein... mehr lesen...
Norm: ZPO §473a ZPO §503 Z2 ZPO § 473a heute ZPO § 473a gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 473a gültig von 01.01.1998 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 503 heut... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angeblichen Mängel des Verfahrens erster Instanz, nämlich die Nichtbeiziehung eines Sachverständigen, die vom Berufungsgericht verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung nicht mehr mit Erfolg in der Revision neuerlich geltend gemacht werden (RIS-Justiz RS0085853; Arb 11.265 ua). Zur Bauaufsicht gehört in dem von der Revisionswerberin verstandenen Sinn die Überwachung der Herstellung des Werks auf Üb... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 2. 2. 1998 wies die Beklagte den Antrag der Klägerin vom 16. 12. 1997 auf Zuerkennung eines Pflegegeldes zurück, weil er innerhalb der Jahresfrist des § 25 Abs 2 BPGG ohne Bescheinigung einer wesentlichen Änderung der Anspruchsvoraussetzungen gestellt worden sei. Mit Bescheid vom 2. 2. 1998 wies die Beklagte den Antrag der Klägerin vom 16. 12. 1997 auf Zuerkennung eines Pflegegeldes zurück, weil er innerhalb der Jahresfrist des Paragraph 25, Absat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senates können angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen bereits vom Berufungsgericht verneint wurde, wie hier die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Orthopädie, im Revisionsverfahren nicht neuerlich mit Erfolg geltend gemacht werden (SSV-NF 7/74 mwN ua). Dem Obersten Gerichtshof ist daher ein Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Trotz ihrer Bezeichnung als "außerordentliche Revision" handelt es sich bei dem Rechtsmittel der Klägerin um eine ordentliche Revision, weil es sich um ein Verfahren über wiederkehrende Leistungen in Sozialrechtssachen handelt (§ 46 Abs 3 Z 3 ASGG). Trotz ihrer Bezeichnung als "außerordentliche Revision" handelt es sich bei dem Rechtsmittel der Klägerin um eine ordentliche Revision, weil es sich um ein Ver... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 27. Jänner 1992 eingelangten Klage begehrte die klagende Partei von der beklagten Partei ursprünglich S 577.831,09 und brachte hiezu vor, sie habe dieser auf deren Bestellung Waren für deren Geschäftsbetrieb zu vereinbarten und angemessenen Preisen verkauft und geliefert. Es sei zwar richtig, daß hinsichtlich der gelieferten Alu-Profilschienen von der beklagten Partei eine Mängelrüge infolge Kratzer auf den Schienen erhoben worden sei, aufgrund einer ans... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von einer - wie im Revisionsrekurs behauptet - uneinheitlichen oder gar fehlenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu den hier anstehenden (als erheblich im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG bezeichneten) Rechtsfragen kann keine Rede sein. Im einzelnen: Von einer - wie im Revisionsrekurs behauptet - uneinheitlichen oder gar fehlenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu den hier anstehenden (als erheblich im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, so daß hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, so daß hierauf verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen folgendes entgegenzuhalten: Wie ein Krankheitsbild zu beurteilen ist und wie das Leistungskalkül zu... mehr lesen...
Begründung: Zum Parteienvorbringen und zum Sachverhalt wird auf den Beschluß des Obersten Gerichtshofs vom 9. 6. 1998, 1 Ob 80/98s, verwiesen. Während Gegenstand dieser Entscheidung das Begehren der Klägerin war, die Beklagten mögen die Benützung einer Kleingartenparzelle unterlassen, begehrte die Klägerin von den Beklagten mit gleichartiger
Begründung: hier die Räumung dieser Parzelle. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Erbe nach Thekla G*****. Er stellte zunächst im Namen der Verlassenschaft und schließlich als Erbe Ansprüche auf Ersatz von Schäden am Haus K***** 1 in L*****, dessen Eigentümerin zuvor die Verstorbene war. Die zweitbeklagte Partei hat Räume im Erdgeschoß dieses Hauses von der vormaligen Eigentümerin sowie weitere im ersten Stock gelegene Räume von der Fruchtnießerin gemietet. Sie hat die erstbeklagte Partei mit der Durchführung von Umbauarb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei einem öffentlichen Straßenbauprojekt der Klägerin erzwangen Demonstranten einen Baustopp. Es entstanden Stehzeiten des beauftragten Bauunternehmens. Die Vorinstanzen gingen (ua) von dem im Revisionsverfahren nicht mehr strittigen Sachverhalt aus, wie ihn das Berufungsgericht (auf den S 3 bis 9 in ON 28) wie folgt feststellte: "Mit Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 7. 9. 1990 BGBl 599/1990 wurde eine neu herzustellen... mehr lesen...
Begründung: Der am 23. 11. 1906 geborene Walter H***** war Eigentümer von 3/5 Anteilen an den Liegenschaften EZ 128 und EZ 433 Grundbuch K*****. Er ist am 7. 9. 1990 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung gestorben. In diesem Kodizill ordnete er unter anderem folgendes an: "... 3. An den Liegenschaften, die meine Erben aufgrund dieser meiner letztwilligen Verfügungen gemeinsam besitzen werden, sind für meinen Sohn Roberto Carlo H***** und meine Ehefrau Rina H***** in di... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Hausbank einer Druckerei, über deren Vermögen am 14. 8. 1996 der Konkurs eröffnet wurde. Der Beklagte wurde für diese Druckerei als Subunternehmer tätig und führte in deren Auftrag Repro-Arbeiten durch. Hinsichtlich der vom Beklagten an die Druckerei übersandten Filme vereinbarten die Vertragspartner Eigentumsvorbehalt. Nach Abschluß der Arbeiten legte die Druckerei ihrem Auftraggeber im Mai 1996 Rechnung, welche am 28. 6. 1996 bezahlt wurde. Über ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Abgesehen davon, daß die Parteien auf die Wiedereröffnung eines nach § 193 Abs 3 ZPO Verfahrens keinen Anspruch haben und das Unterbleiben einer amtswegigen Wiedereröffnung nur ausnahmsweise geeignet ist, einen Verfahrensmangel herbeizuführen (RIS-Justiz RS0036916), hat das Berufungsgericht einen solchen, vom Beklagten in seiner Berufung geltend gemachten Verfahrensmangel ausdrücklich negiert. Verfahrensmängel erst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht der beklagten Partei ist die Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG zulässig. Verfahren über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Sinne der vorgenannten Bestimmung sind solche, in denen es um die Berechtigung oder um die Art der Beendigung geht, wobei es nicht erforderlich ist, daß diese Frage als Hauptfrage zu klären ist. Es muß sich aber um eine Rechtsstreitigkeit handeln, in der d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Es sei nur angemerkt, daß Mängel erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg gerügt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nicht vor, was gemäß § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner weitergehenden
Begründung: bedarf. Mit den Ausführungen zu diesem Rechtsmittelgrund wird nur in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung der Vorinstanzen im Zusammenhang mit den degenarativen Vorschäden des Klägers im Bereich der linken Schulter bekämpft. Die Bekämpfung der Beweiswürdigung der Vorinstanzen is... mehr lesen...
Begründung: Am Abend des 28. 3. 1996 traf sich der Kläger mit einigen Freunden, darunter auch der Beklagten, die soeben die Führerscheinprüfung bestanden hatte, jedoch noch nicht im Besitz des Dokumentes war. Der Kläger, der ihr zuvor gratuliert hatte, zog seine Glückwünsche zurück, worauf ihn die Beklagte mit dem Schimpfwort "Arschloch" bedachte. Der Kläger, der vorgab, die Beklagte nicht verstanden zu haben, fragte nach, worauf die Beklagte das Schimpfwort wiederholte. Auf n... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt in der vorliegenden Klage, den Beklagten zur (Rück-)Zahlung des Schillinggegenwertes der von ihr auf eine mit US-$ 68.540,-- in Rechnung gestellte Mountain-Bikes-Bestellung geleisteten Anzahlung von US-$ 23.540,-- sA zu verpflichten. Der Bestellung und dem Vertragsabschluß seien vom Beklagten unter Hervorhebung von Gewichtsvorteilen durch Verwendung "spezialgefräster Rahmen" angepriesene Mountain-Bikes bzw Mountain-Bike-Rahmen zugrundegelegen; ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen der Auffassung der Klägerin und des Nebenintervenienten nicht verspätet. Den Beklagten wurde der Beschluß, mit dem ihr Verfahrenshilfeantrag abgewiesen wurde, am 26. 11. 1998 zugestellt; die Revision wurde am 9. 12. 1998 zur Post gegeben. Daß die Frist zur Verbesserung des Verfahrenshilfeantrages entgegen § 85 Abs 2 ZPO erstreckt wurde, kann nicht mehr wahrgenommen werden, weil die Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Unternehmens der Beklagten ist (ua) die entgeltliche Weitergabe von Informationen über Preise zahnärztlicher Leistungen. Alleinige Geschäftsführerin ist Veronika B*****; einziger Gesellschafter ist der Beklagtenvertreter. Die Beklagte wirbt seit Juni 1998 in der "Neuen Kronen Zeitung" wie folgt: "So haben Sie leicht lachen! Porzellan-Krone S 5.500,-- all inclusive. Z***** Telefon ***** GmbH L*****. Zeigen Sie teuren Zahnbehandlungspreisen die Zäh... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte S 98.841,60 sA für die Lieferung von Fertigbeton an die Beklagte. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens, weil nicht sie, sondern die Baufirma J***** GmbH den Beton bestellt habe. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen beauftragte die Beklagte die Firma J***** GmbH mit Baumeister- und Erdarbeiten zur Herstellung eines Dichtbetonkellers und anderer Bauwerke um den Fixpreis von S 500.000,--. In der schriftlichen "Fix... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Die
Begründung: der Rekursentscheidung, wonach das Landesgericht St.Pölten als Arbeits- und Sozialgericht zufolge der - zumindest anzunehmenden - Arbeitnehmerähnlichkeit des Klägers (als Bauleiter und Planungskoordinator im Auftrag der beklagten Partei für ein Bauvorhaben in Moskau) und des Wohnsitzes des Klägers im Sprengel des Landesgerichtes St.Pölten sachlich und örtlich zuständig ist, ist zutreffend (§ 510 Abs ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Anders als die dem irrevisiblen Tatsachenbereich zuzuordnenden Frage, ob ein Ehegatte seine Ehe subjektiv als unheilbar zerrüttet ansieht, stellt die Beurteilung, die Ehe sei objektiv unheilbar zerrüttet, ebenso eine Rechtsfrage dar, wie die Ermittlung des Zeitpunkts des Eintritts der Zerrüttung (EvBl 1975/1; EFSlg 57.132; RZ 1990/78; 4 Ob 1621/95; 1 Ob 177/97d u. a.). Entgegen der Ansicht des Revisionswerbers haft... mehr lesen...