Norm: ZPO §503 Z2 C1b ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Wenn auch im Eheverfahren mit Rücksicht auf dessen Amtswegigkeit der für das allgemeine Prozeßverfahren aufgestellte Grundsatz nicht gilt, daß sich das Revisionsgeri... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb2cc ABGB §932 ZPO §503 Z4 E4c ABGB § 918 heute ABGB § 918 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 932 heute ABGB § 932 gültig ab 01.01.2022 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C6 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Gegen die Unterlassung einer Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht, die nicht vom Revisionswerber selbst beantragt wurde, steht diesem keine Beschwerde zu.
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Norm: ZPO §503 Z2 C1b ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Wenn auch im Eheverfahren mit Rücksicht auf dessen Amtswegigkeit der für das allgemeine Prozeßverfahren aufgestellte Grundsatz nicht gilt, daß sich das Revisionsgeri... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb2cc ABGB §932 ZPO §503 Z4 E4c ABGB § 918 heute ABGB § 918 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 932 heute ABGB § 932 gültig ab 01.01.2022 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C6 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Gegen die Unterlassung einer Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht, die nicht vom Revisionswerber selbst beantragt wurde, steht diesem keine Beschwerde zu.
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Norm: ABGB §928 HGB §377 ZPO §503 Z4 E4c ABGB § 928 heute ABGB § 928 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/... mehr lesen...
Norm: ABGB §928 HGB §377 ZPO §503 Z4 E4c ABGB § 928 heute ABGB § 928 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/... mehr lesen...
Norm: ZPO §412 ZPO §488 ZPO §503 Z2 C2b ZPO §503 Z2 C3a ZPO § 412 heute ZPO § 412 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 488 heute ZPO § 488 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §412 ZPO §488 ZPO §503 Z2 C2b ZPO §503 Z2 C3a ZPO § 412 heute ZPO § 412 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 488 heute ZPO § 488 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c10 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Willenserklärung "bestimmt" oder "unbestimmt" ist, ist eine Rechtsfrage, während die Frage, ob eine Willenserklärung, "ernstlich" abgegeben wurde,... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c10 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Willenserklärung "bestimmt" oder "unbestimmt" ist, ist eine Rechtsfrage, während die Frage, ob eine Willenserklärung, "ernstlich" abgegeben wurde,... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3a ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Die Frage, ob das Berufungsgericht eine Beweiswiederholung für notwendig hält, gehört der Beweiswürdigung an und ist nicht revisibel. Anmerkung B... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3a ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Die Frage, ob das Berufungsgericht eine Beweiswiederholung für notwendig hält, gehört der Beweiswürdigung an und ist nicht revisibel. Anmerkung B... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das auf Unterlassung bzw. Duldung gerichtete Klagebegehren abgewiesen. Das Berufungsgericht hat das erstgerichtliche Urteil bestätigt. Der Oberste Gerichtshof hat der Revision des Klägers nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Mit dem Berufungsgrunde der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wird geltend gemacht, daß das Berufungsgericht nicht ohne weiteres die Feststellung des erstgerichtlic... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Aktenwidrigkeit liegt nicht in der Gewinnung tatsächlicher Feststellungen durch Schlussfolgerungen, wenn diese auch unrichtig sind (EvBl 48/623). Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1bAußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIB ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Ein Mangel des Berufungsverfahrens liegt vor, wenn das Berufungsgericht sich mit der Mängelrüge des Berufungswerbers nicht befasst hat, da... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das auf Unterlassung bzw. Duldung gerichtete Klagebegehren abgewiesen. Das Berufungsgericht hat das erstgerichtliche Urteil bestätigt. Der Oberste Gerichtshof hat der Revision des Klägers nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Mit dem Berufungsgrunde der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wird geltend gemacht, daß das Berufungsgericht nicht ohne weiteres die Feststellung des erstgerichtlic... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z3 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Aktenwidrigkeit liegt nicht in der Gewinnung tatsächlicher Feststellungen durch Schlussfolgerungen, wenn diese auch unrichtig sind (EvBl 48/623). Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C1bAußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIB ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz: Ein Mangel des Berufungsverfahrens liegt vor, wenn das Berufungsgericht sich mit der Mängelrüge des Berufungswerbers nicht befasst hat, da... mehr lesen...
Norm: ZPO §498 Abs1 ZPO §503 Z1 B2 ZPO §503 Z2 C2b ZPO § 498 heute ZPO § 498 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 498 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2002 ZPO § 503 heute ... mehr lesen...
Norm: ZPO §498 Abs1 ZPO §503 Z1 B2 ZPO §503 Z2 C2b ZPO § 498 heute ZPO § 498 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 498 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2002 ZPO § 503 heute ... mehr lesen...
Norm: ZPO §498 Abs1 ZPO §503 Z1 B2 ZPO §503 Z2 C2b ZPO § 498 heute ZPO § 498 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 498 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2002 ZPO § 503 heute ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c16 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Ob der Widerspruch des schuldlosen (oder minderschuldigen) Gatten gegen die Ehescheidung sittlich gerechtfertigt sei, ist ein quaestio mixta, also eine auf tatsäch... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c16 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Ob der Widerspruch des schuldlosen (oder minderschuldigen) Gatten gegen die Ehescheidung sittlich gerechtfertigt sei, ist ein quaestio mixta, also eine auf tatsäch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mathilde G*****, eine Jüdin, betrieb im Zeitpunkt der Besetzung Österreichs einen Wirkwarenhandel in *****. Mit dem Bescheid der Vermögensverkehrsstelle vom 11. 1. 1939, Zl. 4318, wurde dem Beklagten die Genehmigung zur käuflichen Übernahme dieses Unternehmens bewilligt und mit der Verfügung der gleichen Stelle vom 24. 4. 1939 wurde der Kaufpreis mit RM 2056,- festgesetzt und eine Entjudungsauflage von RM 308,- vorgeschrieben; der Kaufpreis wurde später auf RM... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c2 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Die Feststellung der Bedeutung eines Urkundeninhaltes auf Grund von Zeugenaussagen ist nicht rechtliche Beurteilung, sondern tatsächliche Feststellung.
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Der Kläger behauptet, er sei für ein Probejahr von der Beklagten als Schlachthofwärter aufgenommen worden, er habe am 29. Oktober 1951 den Dienst angetreten, und sei mit Wirkung vom 28. November 1951 grundlos entlassen worden. Er erhebt nun Ansprüche auf Entlohnung für die volle Dauer des noch nicht abgelaufenen Probejahres. Das Erstgericht hat seine Klage abgewiesen. Es ging davon aus, es stehe überhaupt nicht fest, daß ein Dienstvertrag abgeschlossen wurde, gegebenenfalls aber h... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E4c2 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Die Feststellung der Bedeutung eines Urkundeninhaltes auf Grund von Zeugenaussagen ist nicht rechtliche Beurteilung, sondern tatsächliche Feststellung.
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Norm: ZPO §503 Z4 E4c11 ZPO § 503 heute ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Die Feststellung der Untergerichte, daß bezüglich mehrerer Leistungen oder Handlungen ein einheitlicher Vertragswille der Parteien vorliege, ist tatsächlicher Natu... mehr lesen...