RS OGH 1952/8/6 2Ob554/52, 2Ob80/65, 6Ob157/68, 6Ob165/68, 1Ob260/71, 3Ob76/73 (3Ob77/73 -3Ob81/73),

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.08.1952
beobachten
merken

Norm

ZPO §503 Z2 C1b
AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIB

Rechtssatz

Ein Mangel des Berufungsverfahrens liegt vor, wenn das Berufungsgericht sich mit der Mängelrüge des Berufungswerbers nicht befasst hat, dass ein im erstinstanzlichen Verfahren angeblich unterlaufener Verfahrensmangel vorliegt (1 Ob 655/50).

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten