Norm: JN §49 Abs2 Z5ZPO §502 Abs5 Z2 EZPO §502 Abs3 E
Rechtssatz: Räumungsklagen sind nur dann als Bestandstreitigkeiten anzusehen, wenn sie aus der Beendigung eines Bestandverhältnisses resultieren (s etwa 7 Ob 152/99z) und dieses Verhältnis auch tatsächlich bereits in der Klage behauptet wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 264/07b Entscheidungstext OGH 12.12.2007 6 Ob 264/07b ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 Z3 IKSchG §29
Rechtssatz: Verbands-Musterklagen können auch nach § 502 Abs 5 Z 3 ZPO nur solche Ansprüche zum Gegenstand haben, die (rechtswirksam) abgetreten werden können. Entscheidungstexte 7 Ob 85/07m Entscheidungstext OGH 09.05.2007 7 Ob 85/07m Beiatz: Angesichts der wirksamen Zessionsbeschränkung nach Art 11 Punkt 1 ARB 2000 ist diese Voraussetzung hier n... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5 Z3 IKSchG §29
Rechtssatz: Verbands-Musterklagen können auch nach § 502 Abs 5 Z 3 ZPO nur solche Ansprüche zum Gegenstand haben, die (rechtswirksam) abgetreten werden können. Entscheidungstexte 7 Ob 85/07m Entscheidungstext OGH 09.05.2007 7 Ob 85/07m Beiatz: Angesichts der wirksamen Zessionsbeschränkung nach Art 11 Punkt 1 ARB 2000 ist diese Voraussetzung hier n... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs5JN §49 Abs2 Z5
Rechtssatz: § 49 Abs 2 Z 5 JN ist nicht auf einen Vertrag anzuwenden, der neben bestandrechtlichen Teilen weitaus überwiegend Teile enthält, die nicht bestandrechtlicher Natur sind. Der Ausnahmetatbestand des § 502 Abs 5 Z 2 ZPO, der nicht ausdehnend auszulegen ist, liegt somit hier nicht vor. Entscheidungstexte 6 Ob 169/06f Entscheidungstext OGH 31.... mehr lesen...