Norm
ZPO §502 Abs5 Z3 IRechtssatz
Verbands-Musterklagen können auch nach § 502 Abs 5 Z 3 ZPO nur solche Ansprüche zum Gegenstand haben, die (rechtswirksam) abgetreten werden können.Verbands-Musterklagen können auch nach Paragraph 502, Absatz 5, Ziffer 3, ZPO nur solche Ansprüche zum Gegenstand haben, die (rechtswirksam) abgetreten werden können.
Anmerkung
Veröff: SZ 2007/69Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122125Im RIS seit
08.06.2007Zuletzt aktualisiert am
10.10.2025