Norm: AußStrG 2005 §78ZPO §50ZPO §52 Abs2
Rechtssatz: Im Zwischenstreit über die mangels erheblicher Rechtsfrage verneinte Zulässigkeit der Rechtsmittel gegen ein Teilurteil und einen Aufhebungsbeschluss im Sinn des § 519 Abs 1 Z 2 ZPO des Berufungsgerichts findet ein Kostenvorbehalt nach § 52 ZPO nicht statt. Entscheidungstexte 2 Ob 207/07s Entscheidungstext OGH 14.02.2008 2 Ob 207/... mehr lesen...