Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J*****, vertreten durch Dr. Josef Peissl, Rechtsanwalt in Köflach, wider die beklagten Parteien 1.) F*****, vertreten durch Mag. Heinz Russold, Rechtsanwalt in Köflach, 2.) K*****, vertreten durch den Widerstreitsachwalter Dr. Mic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei richtete 1954 ein Ansuchen an die Generaldirektion der ÖBB, ihr einen geeigneten Raum im Gebäude des neuen Hauptbahnhofs in G***** zur Errichtung eines Kinos miet- oder pachtweise zu überlassen. Sie hatte dabei die Absicht, die Bahngrundfläche für ausschließliche Zwecke der Kinogesellschaft zu mieten oder zu pachten und ein Kinogebäude zu errichten. Der damalige Generaldirektor der ÖBB begrüßte diese Bestrebungen. Er gi... mehr lesen...
Begründung: I. Aus den wesentlichen Feststellungen kann Folgendes hervorgehoben werden: Der beim beklagten Verein seit 1970 angestellte Kläger war ab 1987 dessen Präsident. Dem beklagten Verein gehörten zuletzt über verschiedene Zwischengesellschaften rund 54 % eines großen Bankinstituts (die anderen 46 % standen im Eigentum eines anderen Bankinstituts). Bei diesem traten in den Jahren ab 1998 durch verschiedene Spekulationsgeschäfte so massive Verluste (ua 1998 639 Mio US $; 2005... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hartmut R*****, vertreten durch Ramsauer Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, gegen die beklagte Partei Notbu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ing. Johann Z***** verstarb am 26. 11. 2004. Die Beteiligungsverhältnisse an der drittbeklagten KG stellen sich nach dem Vorbringen der klagenden Partei, das das Erstgericht seiner Entscheidung insoweit zugrundelegte, wie folgt dar: Ing. Johann Z***** war mit einer Einlage in Höhe von 33.300 EUR, somit zu 50 % beteiligt. Der Erstbeklagte ist an der Drittbeklagten mit 3.700 EUR, somit zu 5,55 %, und die Zweitbeklagte mit 29.600 EUR, somit zu 44,44 % beteiligt. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Leo S*****, vertreten durch o. Univ.-Prof. Dr. Bruno Binder, Dr. Josef Broinger, Mag. Markus Miedl und Mag. Klaus F. Lughofer, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte... mehr lesen...
Norm: ZPO §468 Abs2ZPO §473a Abs1
Rechtssatz: Bezieht sich der Berufungswerber im Rechtsmittel ausdrücklich auf eine "überschießende Feststellung", d.h. auf entsprechend reduzierte Feststellungen des Erstgerichtes, dann ist der Berufungsgegner gehalten, zu seinen Lasten vorgefallene Verfahrensfehler (so z.B. im Zusammenhang mit den §§ 182, 182a ZPO) schon mit der Berufungsbeantwortung zu rügen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §468ZPO §473a Abs1
Rechtssatz: Einer Berufungsbeantwortung kann, wenn überhaupt, nur eingeschränkt die Funktion eines Rechtsmittels zugebilligt werden. Der Hauptzweck der Berufungsbeantwortung liegt darin, auf die Berufungsausführungen im Einzelnen zu erwidern und damit Argumente für eine Bestätigung der angefochtenen Entscheidung zu liefern. Lediglich zu den Berufungsgründen der unrichtigen Tatsachenfeststellungen und Beweiswürdigung... mehr lesen...