RS OGH 2007/10/4 21R230/07t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.2007
beobachten
merken

Norm

ZPO §468 Abs2
ZPO §473a Abs1

Rechtssatz

Bezieht sich der Berufungswerber im Rechtsmittel ausdrücklich auf eine "überschießende Feststellung", d.h. auf entsprechend reduzierte Feststellungen des Erstgerichtes, dann ist der Berufungsgegner gehalten, zu seinen Lasten vorgefallene Verfahrensfehler (so z.B. im Zusammenhang mit den §§ 182, 182a ZPO) schon mit der Berufungsbeantwortung zu rügen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00199:2007:RSP0000069

Dokumentnummer

JJR_20071004_LG00199_02100R00230_07T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten