Begründung: Das Rekursgericht hält die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte
Begründung: der angefochtenen Kostenentscheidung für zutreffend. Die Wiedergabe des Parteienvorbringens, des Verfahrensverlaufes und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes ist daher nicht erforderlich, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§§ 526 Abs 3, 500 a zweiter Satz ZPO). Das Rekursgericht hält die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhälti... mehr lesen...
Norm: §43 Abs1 ZPO, §46 Abs1 ZPO
Rechtssatz: Bei der Ausmittlung der Obsiegens-, Verlust-, Ersatz- und Teilungsquoten sind jedenfalls Abweichungen im Ausmaß weniger Prozentwerte vom rein rechnerischen Ergebnis zu tolerieren. Eine durch den Taschenrechner provozierte Scheingenauigkeit ist zu vermeiden. Entscheidungstexte 36 R 368/99g Entscheidungstext LG St. Pölten 16.12.1999 36 ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens in erster Instanz waren Schadenersatzansprüche des Klägers, die er aufgrund des Verkehrsunfalles vom 30.7.1995 gegen die Beklagte geltend machte. Mit der Klage vom 4.6.1996 begehrte er vom Erstbeklagten als Lenker des nach seinen Behauptungen vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten unfallbeteiligten Pkw vorerst die Zahlung eines Betrages von S 122.009,60 samt Anhang (davon S 120.000,-- Schmerzengeld) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §46 Abs1
Rechtssatz: Kostenteilung bei einer ursprünglichen Mehrheit von Beklagten: Nimmt ein Kläger mehrere Beklagte als Streitgenossen (angebliche Solidarschuldner) in Anspruch, obsiegt er aber nur gegen einen von ihnen und unterliegt gegen den (die) anderen, so sind ihm vom unterlegenen Beklagten Kosten nur entsprechend dessen Kopfteil am Gesamtaufwand zu ersetzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Kläger, der gegen einen von zwei (nicht solidarisch haftenden) Beklagten obsiegt, gegenüber dem anderen Beklagten jedoch unterliegt, hat - auch wenn beide Beklagte durch denselben Rechtsanwalt vertreten sind - Anspruch auf Ersatz der vollen Kosten gegen den unterliegenden Beklagten Entscheidungstexte 6 R 531/95 Entscheidungstext OLG Wien 17.08.1995 6 R 531/95 mehr lesen...
Norm: ZPO §46 Abs1
Rechtssatz: Im Falle des § 46 Abs 1 erster Satz ZPO ist der Kostenersatz den unterlegenen Revisionswerbern nicht nach dem Verhältnis der von ihnen erhobenen Ansprüche, sondern nach Kopfteilen aufzuerlegen. Entscheidungstexte 4 Ob 35/74 Entscheidungstext OGH 25.06.1974 4 Ob 35/74 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...