Norm: ZPO §417ZPO §428 Abs2ZPO §429 Abs2ZPO §514 Abs2GebAG §39 Abs1Geo §114 Abs2
Rechtssatz: Ein Gebührenbeschluss ohne Bestimmung der Gebühr leidet an einer (auch von Amts wegen aufzugreifenden) Nichtigkeit. Entscheidungstexte 6 R 21/20k Entscheidungstext OLG Graz 01.10.2020 6 R 21/20k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien bieten Nachschulungen und verkehrspsychologische Untersuchungen nach dem Führerscheingesetz an. Mit 1. September 2009 trat eine Novelle dieses Gesetzes in Kraft, nach der alkoholisierte Fahrzeuglenker unter gewissen Umständen ein „Verkehrscoaching“ zu absolvieren haben. Zur Organisation und Durchführung dieser Maßnahme sind nach § 24 Abs 5 FSG iVm § 36 Abs 2 Z 1 FSG und § 15 Abs 2 FSG-DV die in § 23 Abs 1 Z 1 - 4 SanG genannten „Blaulicht-Organisationen“ ber... mehr lesen...
Begründung: zu I. Die klagende GesmbH wurde nach den Bestimmungen des UmwG unter gleichzeitiger Errichtung einer Personengesellschaft umgewandelt. Auch in diesem Fall einer Gesamtrechtsnachfolge kann die Parteienbezeichnung berichtigt werden (vgl 2 Ob 156/01g, RIS-Justiz RS0039592, RS0039762). § 235 Abs 5 ZPO ist im Sicherungsverfahren analog anzuwenden (vgl RIS-Justiz RS0112924). zu II. Beide Streitteile stellen Arzneimittel her, die zur Anwendung an Tieren bestimmt sind, und vertr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs2 BIZPO §417 Abs1 Z3ZPO §429 Abs2UWG §14 A1
Rechtssatz: Es besteht kein zwingender Anlass, Rechtfertigungsgründe und daraus resultierende Ausnahmen vom gerichtlichen Verbot in den
Spruch: aufzunehmen, gelten diese doch auf Grund des Gesetzes unabhängig davon, ob sie im
Spruch: des Unterlassungsgebotes ausdrücklich erwähnt werden oder nicht. Liegt der rechtfertigende Tatbestand vor, kann auf Grund des hier ergangenen gerichtlic... mehr lesen...
Begründung: Der Erstrichter erließ zur Sicherung des von der Klägerin geltend gemachten, auf das UWG gestützten Unterlassungsanspruches als Einzelrichter des Landesgerichtes für ZRS Graz eine einstweilige Verfügung, ohne dabei auszusprechen, daß er in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelssachen tätig gewesen sei. Das Gericht zweiter Instanz, das dem von der Beklagten gegen die einstweilige Verfügung erhobenen Rekurs Folge gab und den Sicherungsauftrag abwies, entschie... mehr lesen...
Norm: JN §7 Abs2JN §8 Abs2JN §51ZPO §259 Abs3ZPO §417 Abs1 Z1ZPO §429 Abs2ZPO §446ZPO §479a
Rechtssatz: Entscheidet in erster Instanz nicht der Richter eines besonderen Gerichtes in Handelssachen (HG Wien; BGHS Wien), so kann er aussprechen, daß er in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelsrechtssachen tätig geworden ist, nicht aber, daß er in Ausübung der allgemeinen Gerichtsbarkeit entschieden hätte. Dies gilt auch dann, wenn der E... mehr lesen...
Norm: Geo §149 Abs1 litbZPO §429 Abs2
Rechtssatz: Ein auf der Rückseite einer Beschlußausfertigung maschinschriftlich angebrachter Kostenvorschußerlagsauftrag, für dessen Herkunft und Richtigkeit weder eine Stampiglie noch eine Unterschrift verantwortlich zeichnet, ist keine wirksame, eine Frist in Gang setzende Beschlußausfertigung. Entscheidungstexte 3 Ob 35/71 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §429 Abs2
Rechtssatz: Fehlende Bezeichnung des Gerichtes, Nichtaufscheinen der Namen der Senatsmitglieder keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 7 Ob 284/64 Entscheidungstext OGH 04.11.1964 7 Ob 284/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0041465 Dokumentnummer JJR_19641104... mehr lesen...