Norm: ZPO §417 Abs2 ZPO § 417 heute ZPO § 417 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 417 gültig von 01.06.2009 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2009 ZPO § 417 gültig von 01.01.2003 bis 31.05.2009 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde am 12. 8. 2001 als Insasse eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten und von deren Versicherungsnehmer gelenkten Pkws bei einem Verkehrsunfall verletzt. Das Alleinverschulden an dem Unfall trifft den Versicherungsnehmer der beklagten Partei. Mit der am 3. 2. 2006 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Zahlung von EUR 3.517,67 sA und die Feststellung der - mit der Höhe der Haftpflichtversicherungssumme betraglich begre... mehr lesen...
Begründung: Am 13. 6. 1996 ereignete sich in Wien auf der A 23 in der Unterführung unter der A*****straße ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Kläger gelenkten und gehaltenen Motorrad einerseits sowie einem von Manfred C***** gelenkten, Karl P***** gehaltenen und bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten weiteren Motorrad. Bei diesem Unfall wurden beide Fahrzeuge erheblich beschädigt, Manfred C***** darüber hinaus schwer, der Kläger leicht verletzt. Mit Urteil des Bez... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 24.November 1970 einen Vertrag, der auszugsweise wie folgt lautet: "1. K***** erteilt R***** das Recht, kalorienarme bzw kalorienfreie Erfrischungsgetränke (auch zu diätischen Zwecken) unter der national beim Deutschen Bundespatentamt unter der Nr 840.325 und international beim Internationalen Patentamt unter der Nr 351.119 als Warenzeichen eingetragenen Bezeichnung "d*****" ausschließlich im Gebiet der Föderativen Republik Jugo... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 19.5.1995 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger, den Beklagten zur Zahlung eines Betrages von S 185.000,-- sA schuldig zu erkennen. Er habe im April 1993 beim Beklagten einen "Lotus-Seventy-Seven" gekauft und sofort eine Anzahlung von S 65.000,-- geleistet. Dieses Fahrzeug sei vom Beklagten mittels eines Bausatzes herzustellen gewesen, wobei der Kläger einige Ersatzteile beistellen sollte. Für das fertige Fahrzeug sei einschließlich ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Zahlung von S 222.523,80 samt Zinsen mit der
Begründung: , über Auftrag der beklagten Partei vier Reparaturen durchgeführt zu haben. Im Sommer 1993 habe sie bei dem Fernheizwerk der beklagten Partei das erneuerungsbedürftige Kettenförderband zur Entsorgung der Asche umgebaut und dabei abgenutzte und schadhaft gewordene Teile durch neue ersetzt. Die klagende Partei habe vorweg darauf hingewiesen, daß eine Reparatur der Altteile und der ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war bis 30. Juni 1987 Mieterin eines Geschäftslokals und einer Wohnung im Hause der Kläger in Badgastein. Die Kläger begehren einen Mietzinsrückstand und Heizungskosten von zusammen S 145.695,14 sA. Gegen die Klagsforderung und bis zu deren Höhe wendet die Beklagte aufrechnungsgweise eine Gegenforderung aus Aufwendungen für das Bestandobjekt von S 346.001,- ein. Das Erstgericht sprach aus, daß die Klagsforderung mit S 114.741,24 zu Recht (Punkt 1. des Er... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erteilte der Beklagten den Auftrag, den bautechnischen Teil und die Montage der „R*****“, einer bobartigen Sommerrodelbahn in S***** durchzuführen. Grundlage für die Arbeiten der Beklagten ist deren Anbot Nr. 16004782 vom 9. Mai 1978. Danach hat die Beklagte die Durchführung folgender Erdarbeiten übernommen: „Trassenaushub für 1700 m händisch oder maschinell für eine Doppelbahn mit 4,5 m Bahnbreite bis maximal 4 m Tiefe bzw. Aufschütten bis 4 m Höhe in jedem... mehr lesen...
Norm: ZPO §417 Abs2 ZPO §477 Abs1 Z9 D9 ZPO §499 Abs2 ZPO §511 Abs1 ZPO § 417 heute ZPO § 417 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 417 gültig von 01.06.2009 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2009 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §417 Abs2 ZPO § 417 heute ZPO § 417 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 417 gültig von 01.06.2009 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2009 ZPO § 417 gültig von 01.01.2003 bis 31.05.2009 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §417 Abs2 ZPO § 417 heute ZPO § 417 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 417 gültig von 01.06.2009 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2009 ZPO § 417 gültig von 01.01.2003 bis 31.05.2009 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 A ZPO §417 Abs2 ZPO § 272 heute ZPO § 272 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 417 heute ZPO § 417 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §272 B ZPO §417 Abs2 ZPO §496 Abs1 Z3 ZPO § 272 heute ZPO § 272 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 417 heute ZPO § 417 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ... mehr lesen...