Entscheidungsgründe: Das Geschwornengericht beim Kreisgericht Korneuburg erkannte den Kläger mit Urteil vom 18.12.1984 des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit.b WaffenG schuldig. Mit Urteil vom 2.7.1986 verwarf der Oberste Gerichtshof die von ihm, dessen Mutter und dessen Ehegattin erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden und verurteilte den Kläger in Stattgebung der Berufung der Staatsanwaltschaft Korneuburg statt zu einer Freiheitsstrafe von 20... mehr lesen...
Norm: ZPO §413 ZPO §477 Abs1 Z2 D2a ZPO §486 ZPO §503 Z1 B2 ZPO §503 Z2 C6 ZPO § 413 heute ZPO § 413 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 477 heute ZPO § 477 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/199... mehr lesen...