Entscheidungen zu § 398 Abs. 1 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE OGH 2008/4/3 8Ob29/08k

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Entscheidung | OGH | 03.04.2008

RS OGH 2008/4/3 8Ob29/08k, 2Ob138/10y

Norm: ZPO idF vor UVN 2004 §442ZPO §391 AZPO §398 Abs1
Rechtssatz: Die Verlagerung der Regelung des § 442 Abs 2 ZPO idF vor ZVN 2004 in den § 398 Abs 1 idF ZVN 2004 sollte zu keiner Änderung bei deren Anwendung im bezirksgerichtlichen Verfahren führen. Hinsichtlich des - von neuem Vorbringen - nicht betroffenen Teils (zB hinsichtlich des ursprünglichen Klagsbetrags bei mündlicher Klagsausdehnung) ist somit die sofortige Fällung eines (Teil-)Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.04.2008

TE OGH 2008/1/23 7Ob221/07m

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Entscheidung | OGH | 23.01.2008

TE OGH 2001/10/23 5R69/01p

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Entscheidung | OGH | 23.10.2001

RS OGH 2001/10/23 5R69/01p

Norm: ZPO §116ZPO §387aZPO §398 Abs1
Rechtssatz: Ein Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil steht dem Beklagten nicht mehr zu, wenn der Auftrag zur schriftlichen Klagebeantwortung bereits dem ausgewiesenen Vertreter (Rechtsanwalt) des Beklagten zugestellt wurde. Dies gilt auch für den Fall, dass für den Beklagten gemäß § 116 ZPO ein Rechtsanwalt zum Kurator bestellt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.2001

TE OGH 1997/3/20 6Ob59/97p

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Entscheidung | OGH | 20.03.1997

TE OGH 1990/8/29 3Ob1039/90

Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Es liegt nicht der Fall eines erschlichenen Versäumungsurteiles vor, der eine Beurteilung nach § 36 EO zuläßt, weil aus der bloßen Untätigkeit der beklagten Sparkasse, die ihrerseits das vereinbarte Ruhen nicht vor Ablauf der Klagebeantwortungsfrist dem Gericht angezeigt hat, nicht ein Verzicht auf eine Exekutionsführung auf Grund eines später rechtmäßig erwirkten Versäumungsurteiles abgeleitet werden kann. 2. Die Lehrmei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.08.1990

TE OGH 1990/5/2 1Ob551/90

Begründung: In der ersten Tagsatzung vom 16.8.1989 wurde der Beschluß verkündet, die unvertretene Beklagte habe die Klagebeantwortung spätestens zum 5.9.1989 zu überreichen. Die Beklagte wurde über die Bestimmungen des absoluten Anwaltszwanges sowie über die Verfahrenshilfe belehrt. Noch am selben Tag beantragte die Beklagte, ihr die Verfahrenshilfe im vollen Umfang zu bewilligen. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 21.8.1989, ON 4, wurde ihr die Verfahrenshilfe auch durch Beigebun... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.05.1990

RS OGH 1983/12/14 3Ob628/83

Norm: ZPO §398 Abs1ZPO §502 Abs4 Z1 HII
Rechtssatz: Zu der erst durch die ZVN BGBl 1983/135 eingeführten Möglichkeit, auch gegen das nach § 398 Abs 1 ZPO gefällte Versäumungsurteil Widerspruch zu erheben fehlt eine Rechtsprechung des OGH; es liegt daher eine Frage im Sinne des § 502 Ab 4 Z 1 ZPO vor. Entscheidungstexte 3 Ob 628/83 Entscheidungstext OGH 14.12.1983 3 Ob 628/83 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.12.1983

TE OGH 1973/2/21 1Ob1/73

Mit der am 21. April 1972 eingebrachten Klage begehrte der Kläger, die Beklagte schuldig zu erkennen, die Behauptung, er hatte sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht, zu unterlassen. Bei der ersten Tagsatzung am 29. Mai 1972, zu der die Beklagte ohne Rechtsanwalt erschienen war, wurde ihr aufgetragen, die Klagebeantwortung bis einschließlich 26. Juni 1972 zu erstatten. Am 22. Juni 1972 stellte sie einen Antrag auf Bewilligung des Armenrechtes, dem mit Beschluß vom selben Tag entsproc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.02.1973

RS OGH 1966/3/8 8Ob63/66, 1Ob1/73, 1Ob551/90, 3Ob1039/90

Norm: ZPO §398 Abs1
Rechtssatz: Die kraft Gesetzes eintretenden Säumnisfolgen werden durch eine verspätete, aber noch vor dem Antrag auf Erlassung eines Versäumungsurteiles eingebrachten Klagebeantwortung nicht beseitigt. Entscheidungstexte 8 Ob 63/66 Entscheidungstext OGH 08.03.1966 8 Ob 63/66 Veröff: RZ 1966,124 = SZ 39/47 1 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.03.1966

RS OGH 1955/5/18 2Ob272/55 (2Ob273/55), 6Ob59/97p, 7Ob221/07m

Norm: ZPO §243ZPO §398 Abs1ZPO §519 Z2 G
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht aus Anlass der Berufung das erstgerichtliche Urteil und das vorangegangene Verfahren einschließlich der mündlichen Streitverhandlung als nichtig aufhebt und die Klagebeantwortung als verspätet zurückweist, ist dieser Beschluss unanfechtbar, denn es wird noch über das Klagebegehren zu entscheiden haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.05.1955

Entscheidungen 1-12 von 12