Begründung: Der Antragsteller (Erleger) wurde als Treuhänder im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Kaufvertrags über eine Wohnung in Wien tätig. Im Zuge der Kaufabwicklung überwies der Erstantragsgegner den Betrag von 495.000 EUR auf das „Treuhand-Anderkonto“ des Erlegers. In der Folge forderte der Erstantragsgegner unter Hinweis auf eine Verpflichtungserklärung des Antragstellers Rückzahlung, weil der Kaufvertrag nicht fristgerecht unterfertigt worden sei. Die Zweiterlagsgegneri... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertrat die Beklagten in einem Schiedsverfahren sowie den Erst- und Drittbeklagten in einem Verfahren zur Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses (Handelsgericht Wien, AZ 19 Cg 58/06k). Im vorliegenden Honorarprozess verpflichtete das Berufungsgericht in Spruchpunkt I. den Erstbeklagten zur Zahlung von 18.912,60 EUR sA und weiteren 2.904,48 EUR sA, den Zweitbeklagten zur Zahlung von 9.456,30 EUR sA und den Drittbeklagten zur Zahlung von 9.456,30 EUR sA un... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit der am 16. 11. 2009 beim Erstgericht eingebrachten Mahnklage von den beklagten Parteien ua Trauerschmerzengeld in Höhe von 7.000 EUR. Dazu brachte sie vor, Alleinerbin nach dem bei einem Verkehrsunfall getöteten Franz L***** zu sein. Das Alleinverschulden an dem Unfall treffe die Erstbeklagte. Die beklagten Parteien erhoben gegen den am 18. 11. 2009 erlassenen Zahlungsbefehl fristgerecht Einspruch. Darin stellten sie zwar ihre „grundsätzliche Ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Beklagten ließ 1994 als Bauträgerin in Wien ein Gebäude errichten und hat in der Folge Eigentumswohnungen daraus abverkauft. Der Erstnebenintervenient war der von der Rechtsvorgängerin der Beklagten beauftragte Architekt und Bauleiter; in deren Auftrag verrichteten der Zweitnebenintervenient die Spenglerarbeiten und die Drittnebenintervenientin, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Viertnebenintervenientin ist, die Zimmerman... mehr lesen...
Norm: ZPO §176ZPO §396 B
Rechtssatz: Wenn eine Entscheidung über kontroversielle Standpunkte der Parteien nicht mehr zu treffen ist, bedarf es weder eines mündlichen Vortrags des eigenen Standpunkts, noch detaillierter mündlicher Anträge, sofern sich aus einem ohnehin mündlich gestellten Antrag auf Fällung eines Versäumungsurteils klar und eindeutig ergibt, dass das schriftlich erstattete Vorbringen sowie die schriftlichen Anträge aufrecht erha... mehr lesen...
Norm: ZPO §396
Rechtssatz: Im Rahmen der rechtlichen Beurteilung hat der Richter auch bei Säumnis des Beklagten nicht nur zu hoch bezifferte Unterhaltsbeträge (im Vaterschaftsprozess) zu mäßigen, Schmerzensgeld, wie überhaupt alle Schadenersatzbeträge herabzusetzen. Es sind auch die zu diesem Zweck aufzuschlüsselnden Betreibungskosten - gegebenenfalls nach Durchführung eines Verbesserungsverfahrens - auf ihre Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und A... mehr lesen...
Norm: EO §371 Z1ZPO §396 DZPO §442
Rechtssatz: Der Bewilligung der Sicherstellungsexekution nach § 371 Z 1 EO steht auch dann kein Hindernis entgegen, wenn der Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil mit einer dagegen erhobenen Berufung (mit oder ohne Reihung) kumuliert wird (mit ausführlicher
Begründung: ). Entscheidungstexte 3 Ob 112/03x Entscheidungstext OGH 24.06.2003 3 Ob 112/... mehr lesen...
Norm: ZPO §396ZPO §442ZPO §40
Rechtssatz: Im bezirksgerichtlichen Verfahren darf gegen einen bei der ersten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung säumigen Beklagten auch dann ein echtes Versämungsurteil gemäß § 442 Abs 1 ZPO (§ 396 ZPO) auf Antrag des Klägers gefällt werden, wenn der Beklagte in seinem Einspruch bereits konkretisierte Tatsachen vorgetragen und Beweise angeboten hat. Die Wahrheitsfiktion bedeutet mehr als eine Geständnisfi... mehr lesen...