Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin einer Liegenschaft, worauf sich ein Gebäude befindet. Die beklagte Partei hatte in diesem Gebäude Büroräumlichkeiten gemietet. Am 17. Juli 2000 schloss die beklagte Partei mit der A***** Gesellschaft mbH, deren Gesellschafterin die klagende Partei bis 19. Februar 2003 war, einen „Developmentvertrag". Die A***** Gesellschaft mbH beabsichtigte die Errichtung eines multifunktionalen Zentrums mit den Themenschwerpunkten Gesundheit und M... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist die Schenkung und „wirkliche" Übergabe dreier Sparbücher an die Beklagte durch die Gesamtrechtsvorgängerin des Klägers. Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber vermag das Vorliegen erheblicher Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO nicht darzulegen. Der Revisionswerber vermag das Vorliegen erheblicher Rechtsfragen iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO nicht darzulegen. Davon, dass sich das Gericht zweiter Instanz mit seinem „wichtigsten... mehr lesen...
Begründung: Die am 19.August 1998 beim Erstgericht eingelangte Klage wurde der Beklagten mit dem Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung binnen 3 Wochen am 28.8.1998 (Beginn der Abholfrist) durch Hinterlegung beim Postamt S***** zugestellt. Am 1.10.1998 gab die Beklagte eine Klagebeantwortung zur Post. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Erstgericht diese Klagebeantwortung als verspätet zurück. Dagegen richtet sich der Rekurs der Beklagten, der nicht berechtigt ist.... mehr lesen...
Norm: ZPO §368ZPO §145 Abs2
Rechtssatz: Die Säumnisfolgen treten bei nicht rechtzeitiger Erstattung der Klagebeantwortung kraft Gesetzes ein. Sie können durch eine noch vor dem Antrag auf Erlassung des Versäumungsurteiles verspätet überreichte Klagebeantwortung nicht beseitigt werden (ständige Rechtsprechung). Entscheidungstexte 16 R 212/98h Entscheidungstext OLG Wien 03.12.1998 16 R... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §368
Rechtssatz: Lichtbilder sind nur dann Urkunden, wenn sie schriftliche Aufzeichnungen festhalten, sonst Augenscheinsgegenstände, wenn sie keinen Gedankeninhalt vermitteln, sondern bloß die äußere Erscheinung von Personen oder Sachen darstellen. Entscheidungstexte 2 Ob 2382/96z Entscheidungstext OGH 19.03.1998 2 Ob 2382/96z ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6.3.1994 ereignete sich ein Verkehrsunfall, an dem die Gattin des Klägers als Lenkerin eines ihm gehörenden PKWs und ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter Lenker beteiligt waren. Der Kläger begehrte mit einer beim Bezirksgericht Wels eingebrachten Klage vom Haftpflichtversicherten der beklagten Partei und von ihr Zahlung von S 85.300,-- sA mit der
Begründung: , der damalige Erstbeklagte sei mit überhöhter Geschwindigkeit auf das von seiner ... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §368EGZPO ArtXLIII
Rechtssatz: Art XLIII EGZPO ist analog auch auf gemeinschaftliche Augenscheinsgegenstände anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 2382/96z Entscheidungstext OGH 19.03.1998 2 Ob 2382/96z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110198 Dokumentnummer JJR_1998... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §368
Rechtssatz: Urkunden im Sinne der Zivilprozessordnung sind schriftliche Aufzeichnungen von Gedanken, die im Regelfall Tatsachen festhalten. Augenscheinsgegenstände stellen mangels Aufzeichnung von Gedanken keine Urkunden dar. Entscheidungstexte 2 Ob 2382/96z Entscheidungstext OGH 19.03.1998 2 Ob 2382/96z 3 Ob 197/07b... mehr lesen...
Norm: ZPO §368
Rechtssatz: Selbst dann, wenn der Augenschein ausnahmsweise von einem beauftragten oder ersuchten Richter durchgeführt wird, sind die Parteien zur Beweisaufnahme zu laden; sie sind in jedem Fall berechtigt, den Richter bzw den von diesem beigezogenen Sachverständigen auf konkrete Umstände hinzuweisen und eine bestimmte Vorgangsweise anzuregen. Entscheidungstexte 1 Ob 618/94 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 AII1ZPO §368
Rechtssatz: Die Verwendung einer Tonbandaufnahme als Beweismittel im Rechtsstreit ist als Augenscheinsbeweis aufzufassen. Entscheidungstexte 4 Ob 514/73 Entscheidungstext OGH 13.03.1973 4 Ob 514/73 Veröff: RZ 1973/146 S 141 1 Ob 2031/96z Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2031/96z ... mehr lesen...
Norm: ZPO §368ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Die Überprüfung eines Augenscheinsbeweises - den das Erstgericht nur unzulänglich durchgeführt haben soll - kann nicht durch Zeugeneinvernahme darüber, welche Wahrnehmungen der Zeuge am Augenscheinsgegenstand gemacht habe, erfolgen. Dies wäre ein Verstoß gegen die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme. In Frage kommt nur die Wiederholung des Augenscheinsbeweises, allenfalls unter Beiziehung eines Sachverst... mehr lesen...
Norm: EO §389 Abs1 VBZPO §274ZPO §368
Rechtssatz: Der Lokalaugenschein ist kein parates Bescheinigungsmittel. Entscheidungstexte 1 Ob 215/56 Entscheidungstext OGH 18.04.1956 1 Ob 215/56 8 Ob 132/08g Entscheidungstext OGH 16.12.2008 8 Ob 132/08g Vgl European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §64 Z5ZPO §365ZPO §368
Rechtssatz: Die Kosten der Zureise des klagenden Kindes und der Kindesmutter zur Vornahme der Blutprobe sind, wenn die Parteien das Armenrecht genießen, vorläufig aus dem Staatsschatze zu leisten. Der armen Partei kann der vorschußweise Erlag dieser Kosten nach § 368 Abs 3 ZPO nicht aufgetreten werden (entgegengesetzt: RZ 1936,120). Entscheidungstexte 1 Ob 10... mehr lesen...