Norm: ZPO §368ZPO §145 Abs2
Rechtssatz: Die Säumnisfolgen treten bei nicht rechtzeitiger Erstattung der Klagebeantwortung kraft Gesetzes ein. Sie können durch eine noch vor dem Antrag auf Erlassung des Versäumungsurteiles verspätet überreichte Klagebeantwortung nicht beseitigt werden (ständige Rechtsprechung). Entscheidungstexte 16 R 212/98h Entscheidungstext OLG Wien 03.12.1998 16 R... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §368
Rechtssatz: Lichtbilder sind nur dann Urkunden, wenn sie schriftliche Aufzeichnungen festhalten, sonst Augenscheinsgegenstände, wenn sie keinen Gedankeninhalt vermitteln, sondern bloß die äußere Erscheinung von Personen oder Sachen darstellen. Entscheidungstexte 2 Ob 2382/96z Entscheidungstext OGH 19.03.1998 2 Ob 2382/96z ... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §368EGZPO ArtXLIII
Rechtssatz: Art XLIII EGZPO ist analog auch auf gemeinschaftliche Augenscheinsgegenstände anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 2382/96z Entscheidungstext OGH 19.03.1998 2 Ob 2382/96z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110198 Dokumentnummer JJR_1998... mehr lesen...
Norm: ZPO §292ZPO §368
Rechtssatz: Urkunden im Sinne der Zivilprozessordnung sind schriftliche Aufzeichnungen von Gedanken, die im Regelfall Tatsachen festhalten. Augenscheinsgegenstände stellen mangels Aufzeichnung von Gedanken keine Urkunden dar. Entscheidungstexte 2 Ob 2382/96z Entscheidungstext OGH 19.03.1998 2 Ob 2382/96z 3 Ob 197/07b... mehr lesen...
Norm: ZPO §368
Rechtssatz: Selbst dann, wenn der Augenschein ausnahmsweise von einem beauftragten oder ersuchten Richter durchgeführt wird, sind die Parteien zur Beweisaufnahme zu laden; sie sind in jedem Fall berechtigt, den Richter bzw den von diesem beigezogenen Sachverständigen auf konkrete Umstände hinzuweisen und eine bestimmte Vorgangsweise anzuregen. Entscheidungstexte 1 Ob 618/94 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 AII1ZPO §368
Rechtssatz: Die Verwendung einer Tonbandaufnahme als Beweismittel im Rechtsstreit ist als Augenscheinsbeweis aufzufassen. Entscheidungstexte 4 Ob 514/73 Entscheidungstext OGH 13.03.1973 4 Ob 514/73 Veröff: RZ 1973/146 S 141 1 Ob 2031/96z Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2031/96z ... mehr lesen...
Norm: ZPO §368ZPO §503 Z2 C2c
Rechtssatz: Die Überprüfung eines Augenscheinsbeweises - den das Erstgericht nur unzulänglich durchgeführt haben soll - kann nicht durch Zeugeneinvernahme darüber, welche Wahrnehmungen der Zeuge am Augenscheinsgegenstand gemacht habe, erfolgen. Dies wäre ein Verstoß gegen die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme. In Frage kommt nur die Wiederholung des Augenscheinsbeweises, allenfalls unter Beiziehung eines Sachverst... mehr lesen...
Norm: EO §389 Abs1 VBZPO §274ZPO §368
Rechtssatz: Der Lokalaugenschein ist kein parates Bescheinigungsmittel. Entscheidungstexte 1 Ob 215/56 Entscheidungstext OGH 18.04.1956 1 Ob 215/56 8 Ob 132/08g Entscheidungstext OGH 16.12.2008 8 Ob 132/08g Vgl European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §64 Z5ZPO §365ZPO §368
Rechtssatz: Die Kosten der Zureise des klagenden Kindes und der Kindesmutter zur Vornahme der Blutprobe sind, wenn die Parteien das Armenrecht genießen, vorläufig aus dem Staatsschatze zu leisten. Der armen Partei kann der vorschußweise Erlag dieser Kosten nach § 368 Abs 3 ZPO nicht aufgetreten werden (entgegengesetzt: RZ 1936,120). Entscheidungstexte 1 Ob 10... mehr lesen...