Begründung: Mit Beschluss vom 4. November 2010 (ON 108) enthob das Erstgericht die mit der Gutachtenserstattung über den den Klägern entgangenen Gewinn betraute Sachverständige mit der
Begründung: , bei objektiver Betrachtungsweise sei die Befundaufnahme im Beisein nur der Beklagten und ihres Vertreters geeignet, die Unbefangenheit der Sachverständigen in Zweifel zu ziehen. Das Rekursgericht wies den von den Beklagten gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs mit der
Begründung: zurück, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J***** G*****, vertreten durch Dr. Karl Maier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Knittelfeld, gegen die beklagte Partei H***** K*****, vertreten durch Ing. Mag.... mehr lesen...
Norm: ZPO §366ZPO §388 Abs1
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Antrags auf Erörterung eines im Beweissicherungsverfahren eingeholten schriftlichen Befunds ist anfechtbar. Entscheidungstexte 1 Ob 116/08b Entscheidungstext OGH 11.08.2008 1 Ob 116/08b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124047 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §301ZPO §319ZPO §366
Rechtssatz: Kein abgesondertes Rechtsmittel gegen die Abweisung des Antrages des Beklagten auf Gewährung der Einsicht in sämtliche Unterlagen, die dem Sachverständigen für die Erstellung seines Gutachtens zur Verfügung gestanden waren, soweit, als er sich nicht auf die Einsicht in Unterlagen bezog, die dem Sachverständigen vom Kläger übergeben worden waren. Ein Urteil kann nicht auf ein Sachverständigengutachten g... mehr lesen...
Norm: EO §65§66§74RATG TP1ZPO §366
Rechtssatz: 1. Auch nach der EO-Novelle 2000 ist die Intervention bei der Schätzung einer Liegenschaft zulässig und im allgemeinen auch erforderlich. 2. Wenn das Gericht dem Sachverständigen den Aufrag erteilt, die Parteienvertreter zur Befundaufnahme zu laden, hat es damit die Beiziehung der Parteienvertreter iSd TP 3A III RATG beauftragt. 3. Ein Fortsetzungsantrag ist nach TP 1 RATG zu entlohnen. 4. Auch im ... mehr lesen...