Norm: ZPO §30ZPO §68
Rechtssatz: Die Bewilligung der Verfahrenshilfe hindert die Partei nicht, einem anderen Rechtsanwalt Prozessvollmacht zu erteilen. Dies gilt auch dann, wenn der Partei auch im Rahmen der Verfahrenshilfe ein Rechtsanwalt beigegeben wurde. Durch die (zusätzliche) Bevollmächtigung eines frei gewählten Vertreters tritt an der wirksamen Beigebung eines Rechtsanwalts mit der ursprünglichen Bewilligung der Verfahrenshilfe keine Än... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Stadtgemeinde *****, vertreten durch Dr. Julius Bitter, Rechtsanwalt in Kirchdorf an der Krems, der Nebenintervenienten auf Seiten der klagenden Partei 1. B***** GmbH, *****, vertreten durch Singer Fössl, Rechtsanwälte OG in ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 9. 2009 bewilligte das Bezirksgericht Bruck/Mur dem nunmehrigen Ablehnungswerber die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts für eine gegen das Land Steiermark beabsichtigte Klageführung. Der dem Rechtsmittelwerber beigegebene Verfahrenshilfeanwalt ersuchte das Bezirksgericht Bruck/Mur unter Vorlage eines Klageentwurfs um Erteilung einer „Weisung, ob trotz der negativen Prozessaussichten eine Amtshaftungsklage im Rahmen der ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 9. 2009 bewilligte das Bezirksgericht Bruck an der Mur dem nunmehrigen Ablehnungswerber die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts für eine gegen das Land Steiermark beabsichtigte Klageführung. Der dem Rechtsmittelwerber beigegebene Verfahrenshilfeanwalt ersuchte das Bezirksgericht Bruck an der Mur unter Vorlage eines Klageentwurfs um Erteilung einer „Weisung, ob trotz der negativen Prozessaussichten eine Amtshaftungsklage ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache nach dem MRG der Antragsteller 1. Wolfgang S***** und 2. Friederike S*****, beide vertreten durch Nusterer & Mayer, Rechtsanwälte OG in St. Pölten, wider den Antragsgegner Dkfm. Günter K*****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien ist zur AZ 2 P 88/07t ein Pflegschaftsverfahren betreffend die mj Kinder B***** anhängig. Im Zusammenhang mit diesem Verfahren wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien mit Beschluss vom 26. 11. 2008, GZ 38 Nc 13/08i-2, den Ablehnungsantrag des Mag. Herwig B***** in dessen Rekurs gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 13. 10. 2008, GZ 32 Nc 20/08z-3, zurück. Dem gegen diesen Beschluss vom Ablehn... mehr lesen...
Begründung: Dr. I***** H*****, geboren am 7. 10. 1911, und ihr Sohn N***** H***** errichteten mit Notariatsakt vom 16. 4. 1996 die H*****-Privatstiftung. Die Stiftungsurkunde enthält die folgenden entscheidungsrelevanten Bestimmungen: „§ 2 Zweck, Begünstigte 1. Zweck der Privatstiftung ist die Erhaltung und ertragreiche Verwertung des Familienvermögens der Stifter für sich, ihre Rechtsnachfolger und im weiteren Sinn aller dieser nahestehenden Personen, weiters die Versorgung der S... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Erlagssache der Erleger 1.) Josef G*****, und 2.) Frieda G*****, beide *****, beide vertreten durch Dr. Gerhard Zenz, Rechtsanwalt in Mondsee, wider die Erlagsgegner 1.) Dr. Wolfgang A*****, und 2.) Hermann M*****, bzw *****, weg... mehr lesen...
Norm: ZPO §30ZPO §31ZPO §32
Rechtssatz: Entscheidend bei der Bevollmächtigung von Rechtsanwälten ist lediglich der zurechenbare Anschein einer auch nur irgendwie prozessführungsbezogenen Vollmacht. Die durch §§ 31, 32 ZPO angestrebte Rechtssicherheit verlangt es, dass sich Gegner und Gericht auf die erteilte Prozessvollmacht verlassen können, ohne weitere Prüfungen ungewisser Ereignisse vornehmen zu müssen. Einer einem Rechtsanwalt erteilten Vo... mehr lesen...
Norm: EO §§52. 156. 349ZPO §§30 ff
Rechtssatz: Die für das Räumungsverfahren nach § 349 EO erteilte Vollmacht des Vertreters des Verpflichteten erstreckt sich nicht auch auf das zugrundeliegende Zwangsversteigerungsverfahren. Entscheidungstexte 3 R 261/06a Entscheidungstext LG Klagenfurt 15.11.2006 3 R 261/06a European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: GesmbHG §93ZPO §30ZPO §65
Rechtssatz: Eine gelöschte Kapitalgesellschaft kann nur durch einen bestellten Liquidator vertreten werden. Stellt sich nachträglich neues Vermögen der Kapitalgesellschaft heraus, hat das Handelsgericht der Hauptniederlassung neue Liquidatoren zu bestellen. Es können die früheren Liquidatoren neu bestellt werden, aber es muss eine neue Bestellung sein, ihr Amt lebt nicht von selbst wieder auf. Wurde der frühere L... mehr lesen...
Norm: GBG §77OÖ BauO §9ZPO §30
Rechtssatz: Die teleologische Auslegung eines Gesetzes darf nicht dazu führen, daß dadurch eine Ausnahmeregelung - hier: § 9 Abs. 4 OÖ BauO - gegenüber einer bestehenden grundsätzlichen Bestimmung (§ 9 Abs. 1 OÖ BauO) erweitert wird; für die nicht zum Grundbuchsantrag selbst gehörende materiell-rechtliche Erklärung gemäß § 9 Abs. 5 OÖ BauO reicht die Berufung des Parteienvertreters auf die ihm nach § 30 ZPO und § ... mehr lesen...