RS OGH 2006/11/15 3R261/06a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.2006
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Norm

EO §§52. 156. 349
ZPO §§30 ff

Rechtssatz

Die für das Räumungsverfahren nach § 349 EO erteilte Vollmacht des Vertreters des Verpflichteten erstreckt sich nicht auch auf das zugrundeliegende Zwangsversteigerungsverfahren.Die für das Räumungsverfahren nach Paragraph 349, EO erteilte Vollmacht des Vertreters des Verpflichteten erstreckt sich nicht auch auf das zugrundeliegende Zwangsversteigerungsverfahren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LGKL729:2006:RKL0000021

Dokumentnummer

JJR_20061115_LGKL729_00300R00261_06A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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