Norm
EO §§52. 156. 349Rechtssatz
Die für das Räumungsverfahren nach § 349 EO erteilte Vollmacht des Vertreters des Verpflichteten erstreckt sich nicht auch auf das zugrundeliegende Zwangsversteigerungsverfahren.Die für das Räumungsverfahren nach Paragraph 349, EO erteilte Vollmacht des Vertreters des Verpflichteten erstreckt sich nicht auch auf das zugrundeliegende Zwangsversteigerungsverfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LGKL729:2006:RKL0000021Dokumentnummer
JJR_20061115_LGKL729_00300R00261_06A0000_001