Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;KFG 1967;VwRallg;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/10/0228 E 21. Jänner 1994
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020298.X0... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. September 1992 stellte die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien fest, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes (BGBl. Nr. 126/1968) sei. Die dagegen erhobene Berufung wies die belangte Behörde als verspätet zurück, da der erstinstanzliche Bescheid am 15. September 1992 durch Hinterlegung zugestellt worden und die Berufungsfrist somit am 29. September 1992 abgelaufen sei. Die Berufung des Beschwerdeführers sei aber erst am 30. Sept... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;ZPO §292 Abs2;ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010638.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien, Magistratsabteilung 4/7, vom 6. September 1990, Zl. T 28/90, wurde der Beschwerdeführer "auf Grund der §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, in der derzeit geltenden Fassung" als Obmann des Vereines "XY" (im folgenden: Verein) für die in der Zeit von April 1984 bis Jänner 1986 entstandene Getränkesteuerschuld im Betrag von insgesamt S 50.891... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZPO §292;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/13 87/13/0196 2 Stammrechtssatz Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sach... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des Arbeitszeitgesetzes bestraft. Über die dagegen erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof nach Vorlage der Akten des Verwaltungsstrafverfahrens und Erstattung einer Gegenschrift durch die belangte Behörde erwogen: Aus den Akten des Verwaltungsstrafverfahrens ergibt sich, daß dem mit dem angefochtenen Bescheid mit Modifizierungen bestätigten erstinstanzlichen Strafer... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0093 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dar... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Einspruch der Beschwerdeführerin gegen eine Strafverfügung gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Die Beschwerdeführerin behauptet Ortsabwesenheit im Zeitpunkt der Zustellung der Strafverfügung sowie Rückkehr nach Österreich am Tage der Behebung des Poststückes, weshalb ihr am folgenden T... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0093 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob im Zuge eines gegen ihn gerichteten Abgabenvollstreckungsverfahrens mit Schriftsatz vom 22. April 1986 Einwendungen gemäß § 13 AbgEO und brachte vor, daß ihm die Abgabenbescheide, die zu dem aushaftenden Abgabenrückstand geführt hätten, nicht rechtswirksam zugestellt worden seien. Trotz seiner "Ortsabwesenheit" seien die Abgabenbescheide hinterlegt und nach Ablauf der Hinterlegungsfrist an die Abgabenbehörde zurückgestellt worden. Konkrete Angaben über den Z... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZPO §292 Abs2;ZPO §292;ZustG §17 Abs1;ZustG §17 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 101;
Rechtssatz: Ein von einem Postbediensteten ordnungsgemäß ausgestellter Rückschein über die Zustellung eines Poststückes durch Hinterlegung macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Es ist Sache des Empfä... mehr lesen...
Die gegen den obzitierten Bescheid der belangten Behörde vom 22. Mai 1990 erhobene Beschwerde wurde am 28. September 1990 zur Post gegeben. Gemäß § 26 Abs. 1 Z. 1 VwGG beginnt die sechswöchige Frist zur Erhebung einer auf Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG gestützten Beschwerde dann, wenn der Bescheid dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, mit dem Tag der Zustellung. Die vorliegende Beschwerde wäre daher nur dann rechtzeitig erhoben worden, wenn die Zustellung des angefochtenen Beschei... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0093 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht da... mehr lesen...
Die an den Beschwerdeführer gerichtete Strafverfügung vom 30. August 1989, betreffend Bestrafung wegen Übertretung der StVO, wurde entsprechend dem im Akt erliegenden Zustellnachweis in der Form zugestellt, daß der erste Zustellversuch am 4. September 1989 und der zweite Zustellversuch am 5. September 1989 stattgefunden hat. Die Hinterlegung der Sendung erfolgte am 5. September 1989; sie wurde am selben Tag erstmals zur Abholung bereitgehalten (vgl. § 21 Abs. 2 und § 17 Zustellgesetz)... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/02/0093 1 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht da... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 14. März 1990 wurde das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung vom 25. April 1989, betreffend Bestrafung des Beschwerdeführers wegen Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960, gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 behoben. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, die diesem Straferkenntnis vorangegangene Strafverfügung vom 27. Juni 1988 sei laut Zustellnachweis (Rückschein) am 5. Juli 1988 mit der Wirkung einer Zustellun... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden. Der Beweis, daß die Zustellung vorschriftsgemäß erfolg... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 8. März 1989 wurde der Beschwerdeführer als Obmann des Vereines "XY" und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ dieses Vereines schuldig erkannt, daß von diesem Verein im Standort Salzburg, A-Straße nn, seit Juni 1986 das Gastgewerbe in der Betriebsart "Buffet" ausgeübt "wird, ohne im Besitz der hiefür erforderlichen Konzession zu sein", und hiedurch eine Verwaltungsübertretung... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;ZPO §292 Abs2;ZustG §22;
Rechtssatz: Die vom Zusteller erstellten Zustellnachweise iSd § 22 ZustG sind öff Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, daß die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt, doch ist dagegen Beweis gem § 292 Abs 2 ZPO zulässig. Schlagworte Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellung... mehr lesen...
Im Zuge eines von der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Margareten, gegen den Beschwerdeführer wegen Übertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 durchgeführten Verwaltungsstrafverfahrens erging ein mit 22. Juli 1988 datierter Bescheid, mit dem über den Beschwerdeführer wegen beleidigender Schreibweise in einer in diesem Verwaltungsstrafverfahren vom Beschwerdeführer verfaßten Eingabe gemäß § 34 AVG 1950 eine Ordnungsstrafe verhängt wurde. Die Sendung, die diesen Besch... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;ZPO §292 Abs2;ZustG §22 Abs1;
Rechtssatz: Der Zustellnachweis (Rückschein) ist eine öff Urkunde und begründet den - widerlegbaren - Beweis der Richtigkeit des darin Dokumentierten. Schlagworte Beweismittel Urkunden European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989020140.X01 ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0141 E 15. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ein vom Zusteller erstellter Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde, die den Beweis dafür erbringt, dass die Zustellung vorschriftgemäß erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0141 E 15. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Ein vom Zusteller erstellter Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde, die den Beweis dafür erbringt, dass die Zustellung vorschriftgemäß erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden. Der Beweis, dass die Zustellung vorschriftgemäß erfolgt ist, wird durch den... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Ein vom Zusteller erstellter Zustellnachweis ist eine öffentliche Urkunde, die den Beweis dafür erbringt, dass die Zustellung vorschriftgemäß erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO zulässig. Behauptet jemand, es lägen Zustellmängel vor, so hat ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §47 Abs1;ZPO §292 Abs2;ZustG §17 Abs3;
Rechtssatz: Aus einer Behauptung, die Sendung sei dem Empfänger erst an einem näher bezeichneten Tag "zugekommen", geht nicht hervor, ob und welche Mängel bei der Zustellung unterlaufen sind. Für die Beh besteht auf Grund eines solchen Vorbringens keine Veranlassung, allfäll... mehr lesen...