RS Vwgh 1990/2/6 89/04/0137

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Veröffentlicht am 06.02.1990
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
ZPO §292 Abs2;
ZustG §22;

Rechtssatz

Die vom Zusteller erstellten Zustellnachweise iSd § 22 ZustG sind öff Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, daß die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt, doch ist dagegen Beweis gem § 292 Abs 2 ZPO zulässig.

Schlagworte

Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040137.X01

Im RIS seit

06.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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