I. Sachverhalt und Antragsvorbringen römisch eins. Sachverhalt und Antragsvorbringen 1. Die einschreitende Gesellschaft ist die beklagte Partei in einem zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Landesgericht Salzburg. Mit Beschluss vom 20. Juli 2017, 22 Nc 31/17x-2, wies das Landesgericht Salzburg einen von der einschreitenden Gesellschaft in diesem Verfahren gestellten Ablehnungsantrag gegen die Verhandlungsrichterin zurück. Begründend führte das Landesgericht Salzburg hiezu aus, d... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd ZPO §289 Abs1 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Begründung: I. Nach §289 Abs1 ZPO können die Parteien bei der Beweisaufnahme zugegen sein; sie römisch eins. Nach §289 Abs1 ZPO können die Parteien bei der Beweisaufnahme zugegen sein; sie "... können an die Zeugen und Sachverständigen diejenigen Fragen durch den Vorsitzenden oder den die Beweisaufnahme leitenden Richter stellen lassen oder mit deren Zustimmung selbst stellen, welche sie zur Aufklärung oder Vervollständigung der Aussage, sowie zur Aufklärung des Streitve... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag ZPO §289 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Teilen des
§289 Abs1 ZPO mangels Legitimation; Wirksamkeit der angefochtenen
Bestimmung nur durch prozeßleitende Verfügung des Gerichts; daher
Antragslegitimation des Gerichts gegeben
Rechtssatz: ... mehr lesen...