Norm: ZPO §273. ZPO §40. ZPO §41. ZPO §43. JN §1
Rechtssatz: Zum Anwendungsbereich des § 273 Abs. 1 und 2 ZPO (hier: Schaden durch erhöhte Heizkosten nach verspäteter Lieferung des Vollwärmeschutzes bzw. durch Austrocknung von PU-Schaum) zur Geltendmachung von Beweissicherungskosten bw. Kosten eines Privatgutachtens als Gegenforderung unter dem Titel des Schadenersatzes (hier: Akzessorietät zum Hauptanspruch bejaht). Zur Anwendung des § 43 Abs.... mehr lesen...
Norm: ZPO §273ZPO §502 Abs1
Rechtssatz: Der bei Anwendung des § 273 ZPO vom Richter nach (seiner Lebenserfahrung und Menschenkenntnis) und den Ergebnissen der gesamten Verhandlung (nach bestem Wissen und Gewissen) nach freier Überzeugung vorzunehmenden Schätzung kommt grundsätzlich keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu. Entscheidungstexte 7 Ob 162/06h Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 Abs1ZPO §273MeldeV §14MeldeV §15 Abs2GebG §14 TP6
Rechtssatz: Abweichend von der früher gebräuchlichen schriftlichen Meldeanfrage, für die eine Eingabengebühr gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG in Höhe von € 13,-- und zudem eine Gebühr für die einzelne Meldeabfrage in Höhe von € 3,-- gemäß § 15 Abs. 2 Meldegesetz-Durchführungsverordnung/MeldeV zu entrichten war, besteht für ZMR-Meldeanfragen keine fixe Gebühr. Die Kosten einer derartigen... mehr lesen...